BA: Ermittlungsverfahren von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei in Zusammenhang mit den Geiselnahmen in der Sahara
Bern (ots)
Bern, 20. August 2003. Die Bundesanwaltschaft hat bereits am 12. April 2003 in Zusammenhang mit den Geiselnahmen in Algerien (Sahara) aufgrund des Verschwindens von vier Schweizer Staatsbürgern ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet und dieses seither in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei und ausländischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt.
Am 20. Februar 2003 verliess eine Touristengruppe, bestehend aus vier Staatsangehörigen die algerische Ortschaft Illizi Richtung Westen und blieb anschliessend spur- und nachrichtenlos verschwunden. Basierend auf dem begründeten Verdacht, dass die vier Schweizer Staatsangehörigen zusammen mit anderen westlichen Touristen in der Sahara entführt und gegen ihren Willen festgehalten wurden, eröffnete die Schweizerische Bundesanwaltschaft am 12. April 2003 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation (Artikel 260ter StGB) sowie Freiheitsberaubung und Entführung unter erschwerenden Umständen (Artikel 183 und 184 StGB), evtl. Geiselnahme (Art. 185 StGB) zum Nachteil der vier Schweizer Staatsangehörigen, begangen in Algerien (Sahara) und eventuell andernorts.
Mit Rücksicht auf die Sicherheit und Unversehrtheit der vier Schweizer Staatsangehörigen sah sich die Schweizerische Bundesanwaltschaft nicht in der Lage, die Eröffnung des Verfahrens bis zu deren sicheren Rückkehr in die Schweiz gegenüber den Medien zu bestätigen oder über den Verlauf der Ermittlungen Auskünfte zu erteilen.
Im Rahmen der internationalen Bemühungen zur Suche und Rettung der Verschwundenen leistete die Schweizerische Bundesanwaltschaft zusammen mit der Bundeskriminalpolizei im Rahmen des genannten Ermittlungsverfahrens ihren Beitrag zur Koordination und Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit der beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone in der Schweiz sowie auch im Ausland. Im Zentrum dieser Bemühungen stand in den vergangenen Monaten die sichere Rückkehr der vier Verschwundenen in die Schweiz.
Die Bundesanwaltschaft unternahm seit April 2003 verschiedene gerichtspolizeiliche Ermittlungsmassnahmen, u.a. Rechtshilfegesuche an die zuständigen Behörden in mehreren Ländern. Ueber diese Massnahmen können mit Rücksicht auf das weiterhin laufende Ermittlungsverfahren vorderhand keine Auskünfte erteilt werden. Nachdem die vier Schweizer Betroffenen sicher hier eingetroffen sind, ist es nun weiteres Ziel des Verfahrens, die Täter zu ermitteln, der Strafverfolgung zuzuführen und zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen.
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