BA: BA: Gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Riad: zeitlich koordinierte Aktion in fünf Kantonen
Bern (ots)
Bern, 9. Januar 2004. Im Rahmen der Terrorismus-Ermittlungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Riad, hat die Bundeskriminalpolizei (BKP) am Donnerstag, 8. Januar 2004, eine zeitlich koordinierte Polizeiaktion in fünf Kantonen durchgeführt. Dabei hat die BKP unter der Leitung der Bundesanwaltschaft (BA) und in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikräften acht Personen ausländischer Herkunft verhaftet. Diese werden der logistischen Unterstützung einer kriminellen Organisation verdächtigt. Weiter wurden Hausdurchsuchungen in den Kantonen Waadt, Genf, Aargau, Bern und Zürich sowie Einvernahmen durchgeführt.
Am 20. Mai 2003 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Anschlag in Riad vom 12. Mai 2003, bei dem ein Schweizer Staatsangehöriger getötet wurde. Das Ermittlungsverfahren war anfangs gegen unbekannt wegen Verdachts auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Mord (Art. 112 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB) und einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB) eröffnet worden. Die Ermittlungen führten am Donnerstag zur Verhaftung von acht Personen ausländischer Herkunft durch die Bundeskriminalpolizei, die dabei von den Polizeibehörden in den betroffenen Kantonen unterstützt wurde. Die Verdächtigen wurden unter dem Vorwurf der logistischen Unterstützung einer kriminellen Organisation in Untersuchungshaft genommen. Die Polizei befragte etwa zwanzig Auskunftspersonen und nahm ausserdem verschiedene Hausdurchsuchungen vor.
Ungefähr hundert Beamte der BKP, hervorragend unterstützt von kantonalen Polizeikräften, wurden gleichzeitig in den Kantonen Waadt, Genf, Aargau, Bern und Zürich eingesetzt.
Mit Rücksicht auf die im Rahmen der laufenden Ermittlungen durchgeführten Aktionen und auf den weiteren Verlauf des Verfahrens ist es den Strafverfolgungsbehörden im Augenblick nicht möglich, weitere Angaben zu machen. Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Informationsverantwortliche: Andrea Sadecky, stv. Informationschef BA, Tel. 031/324 324 0 Danièle Bersier, Informationsverantwortliche fedpol, Tel. 031/323 13 10