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Bundesanwaltschaft BA

BA: Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall Parmalat wegen mutmasslicher Geldwäscherei

Bern (ots)

Bern, 4. Februar 2004. Seit Januar 2004 führt die
Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) in enger Zusammenarbeit mit 
der Bundeskriminalpolizei (BKP) gerichtspolizeiliche Ermittlungen 
wegen Geldwäschereiverdachts im Fall Parmalat.
Seit Januar 2004 ermittelt die Schweizerische Bundesanwaltschaft 
(BA) in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) und 
den italienischen Behörden in Zusammenhang mit dem Fall Parmalat 
wegen Verdachts auf Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis StGB. 
Die Untersuchungen der BA konzentrieren sich zur Hauptsache auf vier 
italienische Staatsangehörige. Ausgelöst wurde das Verfahren unter 
anderem durch Informationen, die der Meldestelle für Geldwäscherei 
(MROS) des Bundesamtes für Polizei zugegangen sind. In der Schweiz 
eröffnete Bankkonten wurden gesperrt.
Mit Rücksicht auf die im Rahmen der laufenden Ermittlungen 
durchgeführten Aktionen und auf den weiteren Verlauf des Verfahrens 
ist es den Strafverfolgungsbehörden im Augenblick nicht möglich, 
weitere Angaben zu machen.
Die Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, stv. Informationschefin BA, Tel. 031 / 324 324 0

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