BA: Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall Parmalat wegen mutmasslicher Geldwäscherei
Bern (ots)
Bern, 4. Februar 2004. Seit Januar 2004 führt die Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) gerichtspolizeiliche Ermittlungen wegen Geldwäschereiverdachts im Fall Parmalat.
Seit Januar 2004 ermittelt die Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) und den italienischen Behörden in Zusammenhang mit dem Fall Parmalat wegen Verdachts auf Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis StGB. Die Untersuchungen der BA konzentrieren sich zur Hauptsache auf vier italienische Staatsangehörige. Ausgelöst wurde das Verfahren unter anderem durch Informationen, die der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamtes für Polizei zugegangen sind. In der Schweiz eröffnete Bankkonten wurden gesperrt.
Mit Rücksicht auf die im Rahmen der laufenden Ermittlungen durchgeführten Aktionen und auf den weiteren Verlauf des Verfahrens ist es den Strafverfolgungsbehörden im Augenblick nicht möglich, weitere Angaben zu machen.
Die Informationsverantwortliche: Andrea Sadecky, stv. Informationschefin BA, Tel. 031 / 324 324 0