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Bundesanwaltschaft BA

BA: Ermittlungen gegen Schweizer Ex-Honorarkonsul wegen Visamanipulationen für ausländische Staatsangehörige

Bern (ots)

Verfahren von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei
Bern, 25. Mai 2004. Die Bundesanwaltschaft hat ein unter anderem 
wegen Verdachts der Urkundenfälschung und der passiven Bestechung 
geführtes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen einen 
ehemaligen stellvertretenden Honorarkonsul der Schweiz im Nahen 
Osten abgeschlossen. Nachdem sich der Anfangsverdacht in 
Zusammenhang mit Visamanipulationen für ausländische 
Staatsangehörige eines südasiatischen Drittlandes zur Einreise in 
die Schweiz erhärtet hat, geht das Verfahren an das Eidgenössische 
Untersuchungsrichteramt (URA) weiter.
Seit dem 22. Dezember 2003 führte die Bundesanwaltschaft in enger 
Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei ein 
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen den 
stellvertretenden Honorarkonsul der Schweiz in einem Nahoststaat. 
Eröffnet wurde das Strafverfahren des Bundes aufgrund einer 
Strafanzeige des Eidgenössischen Departements für auswärtige 
Angelegenheiten (EDA) wegen Verdachts der Urkundenfälschung im Amt, 
der passiven Bestechung, der Unterdrückung von Urkunden sowie der 
Erleichterung der rechtswidrigen Einreise ausländischer 
Staatsangehöriger in die Schweiz.
Ein Honorarkonsul ist zwar kein Bundesangestellter, vertritt aber im 
Rahmen eines nebenamtlichen Mandats die schweizerischen Interessen 
im Ausland. Im vorliegenden Fall hatte der Beschuldigte die 
hoheitliche Funktion, Visa zur Einreise in die Schweiz auszustellen. 
Er wird beschuldigt, Antragsformulare und Belege für Visa gefälscht 
und Visaunterlagen vernichtet zu haben. Zudem hat er nach 
Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes von den über 
120 begünstigten Staatsangehörigen eines südasiatischen Drittstaates 
für die missbräuchlichen Visaerteilungen Bestechungsgelder von 
umgerechnet insgesamt mehr als 150'000 Schweizer Franken 
entgegengenommen. Die untersuchten Tathandlungen ereigneten sich 
zwischen Ende 1998 und September 2003. Der über 70-jährige 
Beschuldigte ist nicht mehr im Amt und zwischenzeitlich in die 
Schweiz zurückgekehrt. Er ist teilweise geständig.
Im Rahmen der Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und 
Bundeskriminalpolizei wurden mehrere Personen im In- und Ausland 
befragt sowie umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die 
Genfer Kantonspolizei sowie die lokalen Behörden im Ausland 
unterstützten die Ermittlungen des Bundes tatkräftig. Nachdem die 
Bundesanwaltschaft das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren nun 
abgeschlossen hat, wird die Strafsache in den nächsten Tagen zur 
weiteren Untersuchung an das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt 
übermittelt.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef Bundesanwaltschaft, 
Infoline Bundesanwaltschaft: 031 / 324 324 0

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