BA: Ermittlungen gegen Schweizer Ex-Honorarkonsul wegen Visamanipulationen für ausländische Staatsangehörige
Bern (ots)
Verfahren von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei
Bern, 25. Mai 2004. Die Bundesanwaltschaft hat ein unter anderem wegen Verdachts der Urkundenfälschung und der passiven Bestechung geführtes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen stellvertretenden Honorarkonsul der Schweiz im Nahen Osten abgeschlossen. Nachdem sich der Anfangsverdacht in Zusammenhang mit Visamanipulationen für ausländische Staatsangehörige eines südasiatischen Drittlandes zur Einreise in die Schweiz erhärtet hat, geht das Verfahren an das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) weiter.
Seit dem 22. Dezember 2003 führte die Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Honorarkonsul der Schweiz in einem Nahoststaat. Eröffnet wurde das Strafverfahren des Bundes aufgrund einer Strafanzeige des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wegen Verdachts der Urkundenfälschung im Amt, der passiven Bestechung, der Unterdrückung von Urkunden sowie der Erleichterung der rechtswidrigen Einreise ausländischer Staatsangehöriger in die Schweiz.
Ein Honorarkonsul ist zwar kein Bundesangestellter, vertritt aber im Rahmen eines nebenamtlichen Mandats die schweizerischen Interessen im Ausland. Im vorliegenden Fall hatte der Beschuldigte die hoheitliche Funktion, Visa zur Einreise in die Schweiz auszustellen. Er wird beschuldigt, Antragsformulare und Belege für Visa gefälscht und Visaunterlagen vernichtet zu haben. Zudem hat er nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes von den über 120 begünstigten Staatsangehörigen eines südasiatischen Drittstaates für die missbräuchlichen Visaerteilungen Bestechungsgelder von umgerechnet insgesamt mehr als 150'000 Schweizer Franken entgegengenommen. Die untersuchten Tathandlungen ereigneten sich zwischen Ende 1998 und September 2003. Der über 70-jährige Beschuldigte ist nicht mehr im Amt und zwischenzeitlich in die Schweiz zurückgekehrt. Er ist teilweise geständig.
Im Rahmen der Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei wurden mehrere Personen im In- und Ausland befragt sowie umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Genfer Kantonspolizei sowie die lokalen Behörden im Ausland unterstützten die Ermittlungen des Bundes tatkräftig. Nachdem die Bundesanwaltschaft das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren nun abgeschlossen hat, wird die Strafsache in den nächsten Tagen zur weiteren Untersuchung an das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt übermittelt.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef Bundesanwaltschaft, Infoline Bundesanwaltschaft: 031 / 324 324 0