BA: Schweizerische Bundesanwaltschaft - Erklärung von Bundesanwalt Valentin Roschacher - Mittwoch, 8. Dezember 2004, 13.00 Uhr
Bern (ots)
Es gilt das gesprochene Wort
Geschätzte Damen & Herren
Besten Dank, dass Sie meiner Einladung in die Bundesanwaltschaft gefolgt sind.
Wie Sie aus erster Hand wissen, stehen die Arbeit der Bundesanwaltschaft und meine Person seit einigen Wochen wiederum verstärkt im Zentrum der Aufmerksamkeit von Medien, Oeffentlichkeit und Parlament und sind das Ziel von teilweise heftiger Kritik. Nicht nur das verfahrensmässige Vorgehen der Bundesanwaltschaft wird bemängelt, es werden verschiedentlich auch Zweifel an meiner Amtsführung und an meinem weiteren Verbleib im Amt des Bundesanwalts geäussert, dies namentlich vor dem Hintergrund des Bundesratsentscheids vom letzten Freitag, wonach die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vereinigt werden soll.
Auch wenn Kritik an der Arbeit des Bundesanwalts grundsätzlich zu den Rahmenbedingungen meiner Tätigkeit als Leiter einer Strafverfolgungsbehörde gehört, und auch wenn sich Tonart und Stossrichtung verschiedener Kritikpunkte im Rahmen der tagesaktuellen Auseinandersetzungen in Strafverfolgung und Politik selbst erklären, so hat mich die Heftigkeit der in den letzten Wochen in den Medien geäusserten Kritik doch überrascht und haben mich einzelne Attacken auch getroffen. Dies gilt insbesondere dort, wo die Kritik objektiv fraglich und meines Erachtens unberechtigt ist, meine Mitarbeiter trifft und diesen über Gebühr zusetzt. Ich kann und will mich indessen der Kritik an unserer Arbeit und an meiner Amtsführung nicht verschliessen und ich gehe nicht davon aus, dass der Bundesanwalt oder die Arbeit der Bundesanwaltschaft jenseits der Kritik von Medien und Oeffentlichkeit stehen. Ich werde mich zusammen mit meinen Stellvertretern was die einzelnen, in den letzten Wochen thematisierten Fälle betrifft anschliessend in diesem Sinn auch hier Ihren kritischen Fragen stellen, wie ich das und wie wir das übrigens in der Vergangenheit immer wieder getan haben. [Eine Wiederholung meiner Ausführungen im letzten Juni, die in weiten Teilen ihre Gültigkeit behalten haben, erspare ich Ihnen indessen. Sie können diese auf unserer Website im Internet abrufen.]
Selbstverständlich habe ich mir die Frage gestellt, wie weit die in den und von den Medien geäusserte Kritik berechtigt ist und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, für die Bundesanwaltschaft, aber auch für mich persönlich als Bundesanwalt. Lassen Sie mich nach sorgfältiger und gründlicher Prüfung der heutigen Situation und der verschiedenen Kritikpunkte vorweg feststellen, dass ich weiterhin und mit ungebrochener Entschlossenheit meinen Auftrag und meine Verantwortung als Bundesanwalt wahrnehmen und der Strafverfolgung des Bundes auch in Zukunft dienen werde.
Ich lasse mich dabei von den nach folgenden Ueberlegungen leiten:
I.
Der Bundesanwalt und die Bundesanwaltschaft sind selbstverständlich vor Fehlern nicht gefeit. Ich war und bin zu jeder Zeit auch öffentlich und in den Medien bereit, Fehler einzuräumen. Wie ich aber in einem Schreiben an die Präsidenten der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegationen beider Räte Ende letzter Woche ausgeführt habe, kann ich in der überwiegenden Mehrzahl der in jüngster Zeit als solche bezeichneten Fehler und Pannen keine solchen erkennen. In diesem Zusammenhang hat mich die Redundanz erstaunt, mit welcher korrigierende Entscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in den Medien als Ermittlungspannen der Bundesanwaltschaft interpretiert wurden.
Verstehen Sie mich recht - ich will damit nun weder Rechthaberei noch Medienschelte betreiben, sondern stelle aus meiner Sicht folgenden grundsätzlichen Vorgang fest: Die Bundesanwaltschaft wählt in ihren Verfahren in besten Treuen und unter sorgfältiger Berücksichtigung der im Straf- oder Rechtshilfeverfahren beim Bund geltenden Regeln und gesetzlichen Grundlagen bestimmte Standpunkte und Vorgehensweisen in ihren Verfahren. Diese können von den Verfahrensbetroffenen angefochten werden, wie dies ihr gutes Recht ist. Die Beschwerdeinstanzen (beispielsweise im Fall Behring das Bundesstrafgericht, oder bei der Vermögensblockierung im Fall Yukos das Bundesgericht, weil es sich bei Rechtshilfevollzug nicht um Strafrecht, sondern um Verwaltungsverfahrensrecht handelt) beurteilen im Sinne fortlaufender Rechtssprechung den Sachverhalt anders und fällen einen entsprechenden Beschwerdeentscheid. Es handelt sich nach meiner Einschätzung bei diesem Vorgang ganz unabhängig von der causa um den rechtsstaatlichen courant normal in der Arbeit einer Strafverfolgungsbehörde und nicht um Sieg der Beschwerdeführer und Niederlage bzw. Panne der Bundesanwaltschaft. Wir werten diese Beschwerdeentscheide, auch wenn sie nicht zu unseren Gunsten ausfallen, nicht als Schlappe, Ohrfeige oder Zurückpfiff, sondern als rechtsstaatlich nötige und in der Rechtssprechung gültige Kontrolle und Korrektur unserer Arbeit.
Hier besteht zwischen Bundesanwaltschaft und Medienöffentlichkeit offenbar ein grundlegender Dissens in der Bewertung, der auch zu grundlegend unterschiedlichen Einschätzungen über die Qualität der von der Bundesanwaltschaft geleisteten Arbeit führt. Dabei zeigt allerdings die vorläufige Statistik, dass eine überwiegende Mehrzahl der gegen Verfügungen der Bundesanwaltschaft eingelegten Beschwerden, nämlich rund 85%, von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen werden.
Massgebend zur Beurteilung der Arbeit der Bundesanwaltschaft und meiner Amtsführung als Bundesanwalt muss in erster Linie die Einschätzung des Bundesstrafgerichts sein, welches die fachliche Aufsicht über die Verfahren der Bundesanwaltschaft wahrnimmt. Das Bundesstrafgericht hat letzten Freitag unter anderem aufgrund der in den vergangenen Wochen durchgeführten Inspektionen bekanntgegeben, es bestehe aus seiner Sicht bezüglich Verfahrensarbeit der Bundesanwaltschaft kein Anlass zur Besorgnis und es sei trotz feststellbarem Verbesserungspotential - auch keine allgemein unsachgemässe Vorgehensweise festzustellen. Was das vom Bundesstrafgericht festgestellte Verbesserungspotential in der Bundesanwaltschaft betrifft, teile ich mit unserer Aufsichtsbehörde die Einschätzung bezüglich Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten und werde auch künftig meine diesbezügliche Verantwortung wahrnehmen. Ich gehe aber auch mit dem Bundesstrafgericht einig, dass diese Ausgangslage, d.h. das Verbesserungspotential aufgrund des Auf- und Ausbaus der letzten drei Jahre nicht aussergewöhnlich ist. Und ich teile ebenfalls mit dem Bundesstrafgericht die Einschätzung wonach, die von den Verfügungen der Bundesanwaltschaft abweichenden Entscheide der Beschwerdekammer (beispielsweise in der Fristenfrage im Fall Behring), keinen Anlass zur Besorgnis darstellen, weil sich das Bundesstrafgericht hier wie es am Freitag mitgeteilt hat - auf strafprozessualem Neuland befindet und in zahlreichen Fällen keine höchstrichterlichen Präjudizien vorliegen. Für die vom Bundessstrafgericht anvisierten, rechtsstaatlich korrekten Lösungen, hat die Bundesanwaltschaft zu jeder Zeit Hand geboten und wird dies unter meiner Verantwortung und unter meiner Leitung auch künftig tun.
II.
Von zentraler Bedeutung in der Auseinandersetzung um die Bundesanwaltschaft und den Bundesanwalt war in den letzten Wochen die Frage der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Die Ueberprüfung der zweifachen Unterstellung der Bundesanwaltschaft fachlich unter das Bundesstrafgericht und administrativ unter das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) war bereits seit Monaten ein Thema. Ich habe mich dazu bekanntlich schon Ende Juni vor den Medien geäussert. Vergangenen Freitag hat der Bundesrat nun auf Antrag von EJPD-Vorsteher Bundesrat Christoph Blocher entschieden, dass die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD vereinigt werden soll. Gleichzeitig wurde bekannt, dass sich die Bundesanwaltschaft für eine andere Lösung, nämlich die volle Unterstellung unter das Bundesgericht oder das Bundesstrafgericht ausgesprochen hatte.
[Welche Gründe haben mich zu dieser Stellungnahme bewogen? Meines Erachtens muss eine Aufsichtsbehörde politisch neutral sein, das gewährleistet am besten eine der Gerichtsbehörden; Weiter ist mir an einer starken Aufsicht gelegen, weil dies die Arbeit der Bundesanwaltschaft entlastet und die Unabhängigkeit der Justiz am besten garantiert; Die Gerichtsbehörden bringen die notwendige fachliche Kompetenz, die justizielle Erfahrung und das Verständnis für die strafverfolgerische Arbeit mit.]
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Medienkritik und unter Bezug auf angebliche Unstimmigkeiten zwischen mir und Bundesrat Blocher ist der Entscheid des Bundesrats für eine andere Lösung als Niederlage des Bundesanwalts und als Zeichen meines bevorstehenden Abgangs interpretiert worden. Solche Spekulationen sind unbegründet. Zum einen habe ich bereits im Juni erklärt, und bekräftige dies heute nochmals, dass es zwischen dem EJPD-Vorsteher und mir keinerlei Differenzen gibt, die nicht im unterschiedlichen Auftrag von Exekutive und Strafverfolgungsbehörde begründet wären. Die unterschiedlichen Standpunkte bezüglich Unterstellung der Bundesanwaltschaft sind sachlich begründet, in der Gewaltentrennung und in der besonderen Stellung der Bundesanwaltschaft auf der Trennlinie zwischen Judikative und Exekutive. Diese unterschiedlichen Standpunkte sind notwendig und verhindern einen konstruktiven Diskurs keineswegs, umsomehr als ich mit Bundesrat Blocher in der negativen Bewertung geteilter Verantwortlichkeit übereinstimme. Zum anderen habe ich ebenfalls im Juni wörtlich erklärt, die Bundesanwaltschaft biete im Problemfeld der Aufsicht Hand für sämtliche Lösungen, die fachlich angemessen sind und die dazu dienen, dass die Bundesanwaltschaft ihre Arbeit in notwendiger Unabhängigkeit von Politik und Verwaltung tun und noch besser tun kann. Wie das EJPD in seiner Pressemitteilung vergangenen Freitag festgehalten hat, soll die fachliche Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft gewährleistet und Eingriffe in Strafverfahren verhindert werden. Als Bundesanwalt und damit als erster Strafverfolger des Bundes erachte ich es als meinen Auftrag, meine Verantwortung und meine Pflicht, diese Sicht der Gewaltentrennung mit welcher ich vor fünf Jahren gewählt und vor einem Jahr vom Bundesrat im Amt bestätigt wurde - im Rahmen der anstehenden Gesetzesrevision mit Nachdruck zu vertreten und einzubringen, unabhängig von der von mir persönlich favorisierten Lösung einer Unterstellung der Bundesanwaltschaft unter das Bundesgericht oder das Bundesstrafgericht. Ich gehe davon aus, dass eine Politisierung der Strafverfolgung des Bundes nirgends auf der Tagesordnung steht. Und ich sehe meinen Auftrag als Bundesanwalt auch weiterhin darin, darüber zu wachen und alles zu tun, dass dies so bleibt, wer auch immer die ungeteilte Aufsicht über die Bundesanwaltschaft wahrnimmt.
III.
Gestatten Sie mir im dritten Teil eine kurze Stellungnahme zu den Vorwürfen, die in den Medien direkt an meine Person gerichtet und meine persönliche Amtsführung betreffen. [Ersparen Sie mir allerdings, auf Anwürfe einzugehen, mit denen es selbst Routinekontrollen der Papierkörbe in der Bundesanwaltschaft auf die Titelseiten der Sonntagspresse schaffen]. Ich habe in verschiedenen Artikeln vorgezogenene Nachrufe auf den ehemaligen Hoffnungsträger Roschacher lesen müssen. Und ich habe den gegen mich gerichteten Vorwürfen von Unnahbarkeit, Arroganz und Sturheit die Bestätigung entnommen, dass sich weder das Amt des Bundesanwalts noch die Funktion des Strafverfolgers als Sympathieträger zur Medienpopularität eignen. Das bedrückt mich zwar, aber meine persönliche Befindlichkeit spielt hier keine Rolle, Ich habe die Aufgabe des Bundesanwalts nie als Hoffnungsträger oder als Sympathieträger verstanden, sondern als Verantwortungsträger in der Strafverfolgung.
Ich habe mit dem Amt des Bundesanwalts die Verantwortung für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität auf Bundesebene übernommen. Der von mir vertretene Nachdruck der Internationalität in der Strafverfolgung hat nichts mit einer Absage an den Föderalismus oder mit Heimatmüdigkeit zu tun. Ich habe mit dem Amt des Bundesanwalts die Verantwortung für eine starke, souveräne und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen arbeitende Strafverfolgungsbehörde übernommen. Ich habe mit dem Amt des Bundesanwalts die Verantwortung für eine in den letzten drei Jahren stark gewachsene Zahl von wertvollen und einsatzfreudigen Mitarbeitenden übernommen. Diese Verantwortung wiegt für mich schwerer als das Gewicht der negativen Schlagzeilen der letzten Wochen und Monate. Und schliesslich habe ich die Verantwortung für die in den letzten Jahren eröffneten Strafverfahren übernommen, die nun in den kommenden Monaten in Bellinzona zur Anklage gebracht werden.
Als Verantwortungsträger für die Strafverfolgung des Bundes, für meine Mitarbeitenden in der Bundesanwaltschaft und für die von uns geführten Verfahren widerspricht es meinem Verständnis von Pflicht und Verantwortung, aufgrund des scharfen Gegenwinds, der einem Strafverfolger naturgemäss ins Gesicht weht, die Waffen zu strecken. Ich habe in der Vergangenheit die Bundesanwaltschaft gegen jeglichen Druckversuch von anderen als strafverfolgerischen Interessen zu schützen versucht, und ich werde dies auch in Zukunft tun.
Selbstverständlich überschätze ich meine persönliche Wichtigkeit nicht. Die Zukunft der Strafverfolgung des Bundes hängt keineswegs von meiner Person ab. Aber die Zukunft der Strafverfolgung des Bundes hängt von der Bundesanwaltschaft ab und von den Frauen und Männern, welche in dieser Behörde den Auftrag der internationalen Strafverfolgung unter äusserst herausfordernden und schwierigen Rahmenbedingungen wahrnehmen. Es bedeutet für mich als Bundesanwalt und als Verantwortungsträger für die Strafverfolgung des Bundes nicht nur Pflicht und Verantwortung, dieser Bundesanwaltschaft vorzustehen. Es bedeutet ein Privileg. Ich danke meinen Mitarbeitenden für ihren Einsatz. Und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für eine objektive Berichterstattung.
Nun stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung.