Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Revidiertes Kartellgesetz auf 1. April 2004 in Kraft gesetzt
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute das revidierte Kartellgesetz auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt und die Sanktionsverordnung dazu verabschiedet. Die Neuerungen stellen ein wichtiges Instrument zur Stärkung einer wachstumsorientierten Wirtschaft dar. Die Änderung des Kartellgesetzes führt direkte Sanktionen für die schädlichsten kartellrechtlichen Verstösse ein. Die Wettbewerbskommission (Weko) wird neu in drei Fällen direkt Sanktionen gegen Unternehmen aussprechen können: 1) Preis-, Mengen- oder Gebietsabreden unter Konkurrenten; 2) Verpflichtung von Abnehmern zur Einhaltung von fixen oder minimalen Weiterverkaufspreisen; oder Vertriebsabreden, welche die Schweiz vom Ausland abschotten; 3) Missbrauch von Marktmacht durch marktbeherrschende Unternehmen.
Mit der Möglichkeit direkter Sanktionen soll vor allem die präventive Wirkung des Gesetzes erhöht werden.
Die geänderten Bestimmungen des Kartellgesetzes sehen u.a. eine Sanktionsbefreiung vor für Unternehmen, die bestehende Wettbewerbsbeschränkungen bis 30. März 2005 der Weko melden bzw. auflösen, oder erst geplante Wettbewerbsbeschränkungen melden, sofern die Wettbewerbsbehörden nicht innerhalb von 5 Monaten ein Verfahren eröffnen.
Die neue Sanktionsverordnung enthält ausführende Bestimmungen zur Sanktionsbemessung, zur Bonusregelung und zum Meldeverfahren.
Der Basisbetrag für direkte Sanktionen beträgt 0 bis 10% des in den letzten 3 Jahren auf dem relevanten Markt in der Schweiz erzielten Umsatzes. Mit der Bonusregelung kann die Weko einem Unternehmen je nach Umfang seiner Mitwirkung bei der Aufdeckung eines Verstosses die direkte Sanktion ganz oder teilweise erlassen.
Sowie www.evd.admin.ch, Suchpfad Dossier, Kartellgesetz
Auskünfte: Hans Isenschmid, Leiter der Abteilung Recht, Tel. 031 322 20 19