Einvernehmliche Regelung: Swisscom verzichtet auf gezielte Werbung in Rechnungen für Telefonanschlüsse
Bern (ots)
Gegenstand der einvernehmlich beendeten Untersuchung der Weko bildete das Verhalten von Swisscom, ihren Rechnungen für die monatliche Anschlussgebühr Werbeunterlagen für Leistungen aus dem liberalisierten Markt für Fernmeldedienste beizulegen. Personen, welche zu einem anderen Fernmeldedienstanbieter gewechselt und Carrier-Preselection gewählt hatten, erhielten gezielte Werbung, mit welcher sie Swisscom zurückgewinnen wollte. Während für Konkurrenten solche flächendeckenden Werbeaktionen mit erheblichem Aufwand verbunden sind, fielen für Swisscom nur geringe Zusatzkosten an, da sie die Rechnungen für die Anschlussgebühr an sämtliche Abonnenten eines Festnetzanschlusses verschicken muss.
Im Lauf der Untersuchung unterbreitete Swisscom dem Sekretariat der Weko einen Vorschlag zu einer einvernehmlichen Regelung. Danach verpflichtet sich Swisscom, künftig den Rechnungen für die Anschlussgebühren keine spezifisch an Carrier-Preselection - Kunden gerichtete Werbung beizulegen und insbesondere auf die Beilage von Formularen zur Aufhebung der Preselection zu verzichten. Damit wird dem möglicherweise kartellrechtswidrigen Verhalten ein Ende gesetzt.
Die abgeschlossene Untersuchung wurde am 5. Dezember 2001 eröffnet. Die vorausgegangen Vorabklärung, welche aufgrund einer Anzeige von Tele2 durchgeführt wurde, hatte Anhaltspunkte für eine unzulässige Verhaltensweise ergeben.
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