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Wettbewerbskommission (Weko)

Einvernehmliche Regelung: Swisscom verzichtet auf gezielte Werbung in Rechnungen für Telefonanschlüsse

Bern (ots)

Gegenstand der einvernehmlich beendeten Untersuchung
der Weko bildete das Verhalten von Swisscom, ihren Rechnungen für die
monatliche Anschlussgebühr Werbeunterlagen für Leistungen aus dem
liberalisierten Markt für Fernmeldedienste beizulegen. Personen,
welche zu einem anderen Fernmeldedienstanbieter gewechselt und
Carrier-Preselection gewählt hatten, erhielten gezielte Werbung, mit
welcher sie Swisscom zurückgewinnen wollte. Während für Konkurrenten
solche flächendeckenden Werbeaktionen mit erheblichem Aufwand
verbunden sind, fielen für Swisscom nur geringe Zusatzkosten an, da
sie die Rechnungen für die Anschlussgebühr an sämtliche Abonnenten
eines Festnetzanschlusses verschicken muss.
Im Lauf der Untersuchung unterbreitete Swisscom dem Sekretariat
der Weko einen Vorschlag zu einer einvernehmlichen Regelung. Danach
verpflichtet sich Swisscom, künftig den Rechnungen für die
Anschlussgebühren keine spezifisch an Carrier-Preselection - Kunden
gerichtete Werbung beizulegen und insbesondere auf die Beilage von
Formularen zur Aufhebung der Preselection zu verzichten. Damit wird
dem möglicherweise kartellrechtswidrigen Verhalten ein Ende gesetzt.
Die abgeschlossene Untersuchung wurde am 5. Dezember 2001
eröffnet. Die vorausgegangen Vorabklärung, welche aufgrund einer
Anzeige von Tele2 durchgeführt wurde, hatte Anhaltspunkte für eine
unzulässige Verhaltensweise ergeben.

Kontakt:

Prof. Roland von Büren
Mob. +41/79/667 90 15

Dr. Patrik Ducrey
Tel. +41/31/324 96 78
Mob. +41/79/345 01 44
mailto:patrik.ducrey@weko.admin.ch

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