weko: Weko eröffnet Sanktionsverfahren gegen Swisscom
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 27. August 2002 ein Sanktionsverfahren gegen die Swisscom eröffnet. Das Verfahren soll klären, ob die Swisscom gegen eine zwischen ihr und der Weko geschlossenen einvernehmlichen Regelung bezüglich Werbebeilagen in Rechnungssendungen verstosse.
Die betroffene einvernehmliche Regelung war zwischen der Swisscom und der Weko am 6. Mai 2002 geschlossen worden. Die Swisscom hatte sich darin verpflichtet, den Rechnungen für den Festnetzanschluss keine Werbung beizulegen, welche darauf abzielt, Kunden von anderen Fernmeldedienstanbieterinnen zurückzuwerben. Die Swisscom hatte bereits im darauffolgenden Monat ihren Rechnungen wieder eine Werbeeinlage beigefügt, in der eine Gratisnummer aufgeführt war, welche es Kunden der Konkurrenz ermöglichte, telefonisch zu Swisscom zurückzuwechseln.
Sollte seitens der Weko eine Sanktion ausgesprochen werden, könnte diese maximal zehn Prozent des letzten auf die Schweiz entfallenden Jahresumsatzes der Swisscom betragen.
Kontaktperson Dr. Patrik Ducrey 031 324 96 78 079 345 01 44 patrik.ducrey@weko.admin.ch
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