Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Änderung der Waffen-, der Kriegsmaterial-, der Sprengstoff- und der Güterkontrollverordnung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute beschlossen, das am 22. Juni 2001 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Straffung der Bundesgesetzgebung über Waffen, Kriegsmaterial, Sprengstoff sowie zivil und militärisch verwendbarer Güter auf den 1. März 2002 in Kraft zu setzen. Ebenso hat der Bundesrat die damit verbundenen Änderungen der Waffen-, Kriegsmaterial-, Sprengstoff- und der Güterkontrollverordnung verabschiedet. Diese Gesetzes- und Verordnungsänderungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf das bestehende Kontrollniveau. Sie bewirken hingegen eine Entflechtung der sich überschneidenden Vorschriften. In einigen Berei-chen konnte die bisherige Bewilligungspflicht eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden. Dies trifft u.a. für die Fabrikationsbewilligungen von Kriegsmaterial und die Grundbewilligungen für den Handel mit Hand- und Faustfeuerwaffen zu. Inskünftig wird das seco für sämtliche Gesuche für die Aus- und Durchfuhr von zivil und militärisch verwendbaren Gütern zuständig sein. Die bei der Einfuhr der Bewilligungspflicht unterliegenden Güter fallen fortan in den Kompetenzbereich des Bundesamtes für Polizei (BAP: Zentralstelle Waffen und Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik). Durch die Entflechtung der Kontrollen wird eine bessere Transparenz geschaffen. Der Vollzug wird durch eine Verminderung von Bewilligungsanträgen vereinfacht, was eine administrative Entlastung zur Folge hat.
Die Inkraftsetzung der Verordnungsänderungen erfolgt auf den 1. März 2002.
Kontakt:
Othmar Wyss, seco, Exportkontrollen und Sanktionen
Tel. +41 31 324 09 16