weko: Weko: Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel
(ots)Nach Durchführung einer Vernehmlassung bei den betroffenen Verbänden und Unternehmen hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 21. Oktober 2002 eine Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze für den Kraftfahrzeugvertrieb festgelegt.
Diese Bekanntmachung vervollständigt die von der Weko am 18. Februar 2002 erlassene Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden, indem sie gewisse, dem Automobilvertrieb eigene Aspekte präzisiert.
Die Weko betrachtet Klauseln im Bereich des Kraftfahrzeugvertriebs als unzulässig, wenn diese die in der Bekanntmachung definierten Regeln verletzen.
Die wesentlichen Aspekte dieser Bekanntmachung sind folgende:
· Verpflichtung der Kraftfahrzeugindustrie, Parallelimporte von Kraftfahrzeugen aus dem EWR Raum zu zulassen.
· Trennung von Verkauf und Kundendienst.
· Vereinfachung des Verkaufs und der Parallelimporte von Ersatzteilen.
· Vereinfachung der Beschaffung von Ersatzteilen, Informationen (inklusive Ausbildungsdaten) und Diagnoseinstrumenten durch unabhängige Werkstätten.
· Verpflichtung der Kraftfahrzeugindustrie, Mehrmarkenvertrieb zu zulassen, insbesondere die Möglichkeit für Händler, mehrere Marken in den gleichen Verkaufsräumen anzubieten.
Die Bekanntmachung hat zum Ziel, den Wettbewerb im Kraftfahrzeughandel, d.h. insbesondere beim Automobilhandel, Ersatzteilhandel und Reparaturmarkt zu verstärken. Die Regeln bezüglich des Kraftfahrzeughandels werden am 1. November 2002 in Kraft treten. Sie vereinfachen die Beurteilung der Zulässigkeit von Vertriebsvereinbarungen im Kraftfahrzeughandel und erhöhen dadurch die Rechtsicherheit. Die vorliegende Bekanntmachung steht in Harmonie mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Nr. 1400/2002 der EU.
Die Bekanntmachung kann beim Sekretariat der Weko, Effingerstrasse 27, 3003 Bern bezogen oder unter www.weko.ch abgerufen werden.
Kontaktpersonen Prof. Roland von Büren 079 667 90 15 Prof. Walter Stoffel 079 436 81 49 Patrick Krauskopf 076 567 14 07 patrick.krauskopf@weko.admin.ch
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