weko: Weko-Jahrespressekonferenz: Kampf gegen Vertikalabreden und Finanzsektor im Zentrum der Aktivitäten
(ots)Die Weko hat an ihrer Jahrespressekonferenz die Bedeutung der Einführung von direkten Sanktionen im Kartellgesetz und einer Reform des Binnenmarktgesetzes unterstrichen. Im Zentrum der Aktivitäten stand im Jahr 2002 neben dem Kampf gegen Vertikalabreden der Finanzsektor.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 4. Februar 2003 ihre jährliche Pressekonferenz durchgeführt. Schwerpunkte des vergangenen Jahres bildete die Bekämpfung von Vertikalabreden, welche eine Marktabschottung bewirken, sowie der Finanzsektor.
Das Jahr 2002 hat erneut gezeigt, dass direkte Sanktionen im Kartellgesetz notwendig sind. Momentan haben Unternehmen ein Interesse, die Rechtskraft der Entscheide der Weko möglichst hinauszuzögern, was den volkswirtschaftlichen Schaden von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen weiter erhöht. Dies würde sich mit der Einführung direkter Sanktionen ändern, da die Dauer, während der von einer Abrede oder einem Missbrauch einer beherrschenden Stellung profitiert wurde, bei der Höhe der Sanktion mitberücksichtigt würde.
An Bedeutung gewonnen haben im Jahr 2002 vorsorgliche Massnahmen, mit denen ein Unternehmen per sofort zur Anpassung eines bestimmten Verhaltens verpflichtet werden kann. So wurden mittels vorsorglichen Massnahmen Cablecom zur sofortigen Aufschaltung von 'Teleclub digital' verpflichtet, Swisscom zur Gewährung der gleichen Rabatte an alle Wiederverkäufer von ADSL-Diensten wie an die eigene Tochter Bluewin und die Swatch-Tochter ETA SA zur Weiterbelieferung von Uhrenfabrikanten mit Rohwerken.
Vielfach gelingt es dem Sekretariat der Weko, Wettbewerbsbeschränkungen ohne langwierige Verfahren zu beseitigen. Dies kann im Rahmen einer Vorabklärung oder selbst ohne Eröffnung einer Vorabklärung erfolgen. Im vergangen Jahr konnten ein Viertel aller Vorabklärungen eingestellt werden, da die Unternehmen ihr beanstandetes Verhalten änderten.
Die Erfahrungen im vergangen Jahr haben zudem gezeigt, dass eine Überarbeitung des Binnenmarktgesetzes dringend notwendig ist. Unterschiedliche Zulassungsbedingungen der Kantone oder gar Gemeinden zur Ausübung einer Tätigkeit wirken oft als unnötige Marktzutrittschranken, welche den Wettbewerb hemmen. Die Weko begrüsst daher ausdrücklich, dass der Bundesrat eine Expertenkommission zur Revision des Binnenmarktgesetzes eingesetzt hat, welche am 31. Januar 2003 zum ersten Mal tagte.
Statistik des Jahres 2002 Untersuchungen Übernahmen vom Vorjahr 9 (18) Eröffnungen 14 (4) Endentscheide 4 (13) davon Anpassung des Verhaltens 1 (3) davon einvernehmliche Regelungen 2 (2) davon behördliche Anordnungen 1 (3) Vorsorgliche Massnahmen 3 (0) Vorabklärungen Übernahmen vom Vorjahr 18 (19) Eröffnungen 20 (21) Abschlüsse 23 (21) Davon mit Untersuchungseröffnung 9 (4) Davon mit Anpassung des Verhaltens 6 (8) Zusammenschlüsse Meldungen 42 (35) Kein Einwand nach Vorprüfung 38 (33) Prüfungen 4 (2) Sanktionen 1 (1) Gutachten, Empfehlungen, Stellungnahmen Gutachten 4 (4) Empfehlungen 1 (1) Stellungnahmen 7 (38) Binnenmarktgesetz Empfehlungen / Untersuchungen 1 (1) Erläuterungen 7 (11) Verschiedenes Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich Nachkontrollen 3 (4) Bekanntmachungen (Art. 6 KG) 2 (0) Klammer: Vorjahr
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