weko: UBS Auflage II erfüllt
(ots)Die von der Wettbewerbskommission (Weko) anlässlich der Fusion von Bankgesellschaft (SBG) und Bankverein (SBV) zur UBS AG verhängte Auflage betreffend die Gemeinschaftswerke der Schweizer Bankwirtschaft wird nicht verlängert.
Die Weko bewilligte 1998 die Fusion zwischen der SBG und dem SBV zur neuen UBS AG mit verschiedenen Auflagen. Dazu gehörte insbesondere auch die Verpflichtung der UBS AG, sich weiterhin an den Trägern der Gemeinschaftswerke der Schweizer Banken (heute: Telekurs Holding AG, SIS Swiss Financial Services Group und SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH) zu beteiligen und deren Dienstleistungen zu nutzen (Auflage II). Die Auflage bezweckte die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Branchen- und Netzwerkinfrastruktur zu Gunsten der Kantonalbanken und übrigen Banken und diente somit der Stärkung des Wettbewerbs insbesondere im Retail Banking. Sie war befristet bis anfangs Mai 2003, hätte aber von der Weko nötigenfalls um maximal weitere fünf Jahre verlängert werden können.
In den vergangenen Jahren ist es sowohl im Bankenbereich wie auch auf den vorgelagerten Märkten zu strukturellen Änderungen gekommen. Gleichzeitig haben sich in den traditionellen Domänen der schweizerischen Gemeinschaftswerke auch andere Anbieter etabliert.
Die Weko stellt unter Würdigung der aktuellen Marktverhältnisse fest, dass die UBS AG den Verpflichtungen nachgekommen ist und die Auflage II ihr Ziel erreicht hat. Eine Verlängerung der Auflage drängt sich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht auf. Die Weko sieht deshalb von einer Verlängerung ab. Damit sind zwei von drei Auflagen erfüllt. Es verbleibt die Auflage III (Beibehaltung von KMU- Krediten), deren Frist Ende 2004 ausläuft.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 olivier.schaller@weko.admin.ch
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