Weko eröffnet Untersuchung betreffend der "Interchange Fees" im Bereich Kreditkarten
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend einer allfällig unzulässigen Abrede über die sogenannte "Interchange Fee" in den Kreditkartensystemen MasterCard und Visa. Die "Interchange Fee" ist eine Verrechnungsgebühr zwischen verschiedenen Kreditkartenunternehmen. Sie wird von den Kreditkartenunternehmen, die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben (Acquirer), an die Herausgeber von Kreditkarten (Issuer) bezahlt. Die "Interchange Fee" wird prozentual auf den bei den Händlern getätigten Transaktionsbetrag erhoben. Die Abklärungen haben ergeben, dass die Kreditkarten- Herausgeber und Acquirer in der Schweiz die auf Transaktionen innerhalb der Schweiz anwendbare Domestic Interchange Fee (DIF) in den Kreditkartensystemen MasterCard und Visa gemeinsam festsetzen. Um zu überprüfen, ob die gemeinsame Vereinbarung der DIF eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes darstellt, hat die Weko am 15. Dezember 2003 eine Untersuchung eröffnet. Die Höhe der DIF wirkt sich auf die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs auf dem Acquiring- und Issuing-Markt aus. Deshalb werden in der Untersuchung auch die Wettbewerbsverhältnisse auf diesen beiden Märkten analysiert. Nicht Gegenstand der Untersuchung ist die sogenannte Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der Kreditkarten-Acquirer, welche die Weko mit Entscheid vom 18. November 2002 als unzulässig erklärt hatte. Ein Rekurs gegen diesen Entscheid ist vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko) hängig.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich