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Wettbewerbskommission (Weko)

Sekretariat der Weko stellt Vorabklärung in der beruflichen Vorsorge ein

(ots)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommmission hat am 24. März 2004 die Vorabklärung über die Anpassung der Rentenumwandlungssätze eingestellt. Die Abklärungen haben keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsabrede zwischen den Sammelstiftungen der Lebensversicherern im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge ergeben.

Mitte 2003 kündigten verschiedene Versicherungen eine Senkung des 
Umwandlungssatzes im überobligatorischen Bereich der beruflichen 
Vorsorge an. Dieser dient der Berechnung der Altersrente aufgrund 
des im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens. Die Tatsache, 
dass die neuen Umwandlungssätze auf drei Stellen hinter dem Komma 
identisch waren, liessen Befürchtungen bezüglich einer unzulässigen 
Abrede zwischen den Versicherungsgesellschaften aufkommen. Ziel der 
im November 2003 eröffneten Vorabklärung war es zu untersuchen, ob 
Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung zwischen 
den Lebensversicherer bezüglich der Umwandlungssätze besteht.
Nach den Abklärungen des Sekretariates beeinträchtigen die von den 
Lebensversicherer angekündigten Umwandlungssätze, deren Höhe 
weitgehend durch biometrische Faktoren (Lebenserwartung der 
Versicherten) bestimmt werden, den Wettbewerb nicht in unzulässiger 
Weise. Als wettbewerbsrelevanter Faktor ist vielmehr die 
Ausgestaltung der Vorsorgemodelle, insbesondere die Prämien- und 
Tarifgestaltung, zu bezeichnen.
Des Weiteren sieht das Sekretariat in der 1. BVG-Revision eine 
Stärkung und Belebung des Wettbewerbs im Bereich der beruflichen 
Vorsorge. Insbesondere ist auf die neuen Transparenzvorschriften, 
die vereinfachten Regelungen bezüglich der Kündigung von 
Kollektivversicherungsverträgen und die Einführung einer 
festgelegten Mindestausschüttungsquote von Überschüssen (sog. „legal 
quote“) hinzuweisen.
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23
079 642 62 88 
olivier.schaller@weko.admin.ch
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