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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko-Jahrespressekonferenz: Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes, Vertikalabreden und Marktmachtmissbrauch

(ots)

Zentrales Thema der Jahrespressekonferenz der Wettbewerbskommission (Weko) war das bevorstehende Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes auf den 1. April 2004. Die Weko geht von einer starken präventiven Wirkung der neuen Bestimmungen aus. Sie blickte zudem mit einem Zwischenbericht zu den Vertikalabreden und einigen Fällen des Missbrauchs von Markmacht auf Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten des vergangenen Jahres zurück.

Die Weko hat am 30. März 2004 ihre jährliche Pressekonferenz 
durchgeführt. Hauptthema war das kurz bevorstehende Inkrafttreten 
des revidierten Kartellgesetzes. Ab dem 1. April 2004 wird die Weko 
gegen unzulässige harte horizontale und vertikale Kartelle sowie 
gegen Missbräuche von marktbeherrschenden Unternehmen direkte 
Sanktionen aussprechen können. Bei bestehenden 
Wettbewerbsbeschränkungen sieht die Übergangsfrist vor, dass die 
betreffenden Unternehmen die Wettbewerbsbeschränkung innert eines 
Jahres bei der Weko melden oder auflösen können.
Weiter hat die Weko einen ersten Zwischenbericht zum Thema 
Vertikalabreden und Behinderung von Parallelimporten vorgestellt. In 
den meisten der untersuchten Fälle wurden keine unzulässigen 
Vertikalabreden festgestellt; in sechs Fällen kam es zu Anpassungen 
des Verhaltens der Unternehmen. Die Weko geht von einer starken 
präventiven Wirkung ihrer diesbezüglichen Bekanntmachung aus. Diese 
Wirkung wird sich mit dem Inkrafttreten des revidierten KG 
verstärken, weil Preisbindungen und Gebietsabschottungen neu mit 
direkten Sanktionen belegt werden können.
Im vergangenen Jahr lag ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Weko in 
der Bekämpfung von Marktmachtmissbräuchen. Die Weko hat unter 
anderem gegen TicketCorner (exklusiver Ticketverkauf) und Swisscom 
(Diskriminierung von Konkurrenten ADSL) verfügt. Das Bundesgericht 
hat zudem einen wichtigen Entscheid der Weko gegen die Freiburger 
Elektrizitätswerke bestätigt. Die Weigerung der Durchleitung von 
Strom ist demnach grundsätzlich ein Missbrauch einer 
marktbeherrschenden Stellung.
Kontaktpersonen
Prof. Dr. Walter Stoffel
079 436 81 49
Dr. Patrik Ducrey
079 345 01 44 
patrik.ducrey@weko.admin.ch
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