Weko: Anpassung des Formulars für die Meldung von Unternehmenszusammenschlüssen im Bankenbereich
(ots)Die Wettbewerbskommission hat das Formular für die Meldung von Unternehmenszusammenschlüssen an das neue Kartellgesetz angepasst. Das neue Formular enthält insbesondere eine Präzisierung für die Berechnung der Bruttoerträge von Banken und Finanzintermediären.
Bei Banken und Finanzintermediären, welche den Rechnungslegungsvorschriften des Bankengesetzes vom 8. November 1934 (SR 952.0) unterstellt sind, treten bei der Berechnung der Schwellenwerte im Rahmen der Fusionskontrolle die Bruttoerträge anstelle der Bilanzsumme. Dies sieht das neue Kartellgesetz vor, welches am 1. April 2004 in Kraft getreten ist.
Offen war bisher die Frage, wie der auf die Schweiz entfallende Anteil der Bruttoerträge zu bestimmen ist. Das angepasste Meldeformular sieht vor, dass für die geografische Zuordnung der Bruttoerträge analog zur geltenden EU-Regelung neu der Ort der Verbuchung massgebend ist. Für Banken und Finanzintermediäre, welche nicht den Rechnungslegungsvorschriften des Bankengesetzes unterstellt sind (z.B. ausländische Banken ohne Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle in der Schweiz), gilt jedoch wie bisher der Wohnsitz des Kunden als Kriterium.
Das Sekretariat der Weko stand bei der Erarbeitung dieser Lösung in Kontakt mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Das angepasste Meldeformular ist auf dem Internet abrufbar (www.weko.ch)
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88 olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich