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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko: Anpassung des Formulars für die Meldung von Unternehmenszusammenschlüssen im Bankenbereich

(ots)

Die Wettbewerbskommission hat das Formular für die Meldung von Unternehmenszusammenschlüssen an das neue Kartellgesetz angepasst. Das neue Formular enthält insbesondere eine Präzisierung für die Berechnung der Bruttoerträge von Banken und Finanzintermediären.

Bei Banken und Finanzintermediären, welche den 
Rechnungslegungsvorschriften des Bankengesetzes vom 8. November 1934 
(SR 952.0) unterstellt sind, treten bei der Berechnung der 
Schwellenwerte im Rahmen der Fusionskontrolle die Bruttoerträge 
anstelle der Bilanzsumme. Dies sieht das neue Kartellgesetz vor, 
welches am 1. April 2004 in Kraft getreten ist.
Offen war bisher die Frage, wie der auf die Schweiz entfallende 
Anteil der Bruttoerträge zu bestimmen ist. Das angepasste 
Meldeformular sieht vor, dass für die geografische Zuordnung der 
Bruttoerträge – analog zur geltenden EU-Regelung – neu der Ort der 
Verbuchung massgebend ist. Für Banken und Finanzintermediäre, welche 
nicht den Rechnungslegungsvorschriften des Bankengesetzes 
unterstellt sind (z.B. ausländische Banken ohne Zweigniederlassung 
oder Geschäftsstelle in der Schweiz), gilt jedoch wie bisher der 
Wohnsitz des Kunden als Kriterium.
Das Sekretariat der Weko stand bei der Erarbeitung dieser Lösung in 
Kontakt mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der 
Schweizerischen Bankiervereinigung.
Das angepasste Meldeformular ist auf dem Internet abrufbar 
(www.weko.ch)
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23
079 642 62 88 
olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

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