Die Weko schliesst die Untersuchung im Bereich der Komplementärmedizin
(ots)Am 26. April 2004 hat die Wettbewerbskommission (Weko) entschieden, die Untersuchung betreffend die Registrierung von Therapeuten im Erfahrungs-Medizinischen-Register (EMR) einzustellen. Die Eskamed AG, welche dieses Register führt, hatte ihr Verhalten in der Zwischenzeit angepasst.
Die im Jahre 2002 eröffnete Untersuchung hatte zum Ziel herauszufinden, ob das durch die Eskamed AG im Auftrag von mehreren Krankenversicherern eingeführte EMR das Kartellgesetz verletzt.
Das System der Registrierung im EMR bezweckt, die Qualität verschiedener komplementärmedizinischer Methoden zu überprüfen. Nachdem diese Methoden durch die Eskamed AG überprüft und akzeptiert worden sind, werden die Therapeuten in die Listen des EMR eingetragen. Ein Teil der Versicherer macht die Rückvergütung von komplementärmedizinischen Leistungen durch die Zusatzversicherung von der Registrierung der Therapeuten im EMR abhängig. Aus diesem Grund ist die Registrierung im EMR für die Therapeuten der Komplementärmedizin von grosser Bedeutung.
Den Wettbewerbsbehörden sind mehrere Beschwerden von Therapeuten und deren Verbänden betreffend die Anwendung der Kriterien zur Registrierung im EMR eingegangen.
Im Verlaufe der Untersuchung wurden die von der Weko aus wettbewerbsrechtlicher Sicht beanstandeten Verhaltensweisen der Ausschluss der Physiotherapeuten von der Registrierung, die undifferenzierte Begrenzung auf die Registrierung von drei Methoden und der Nachweis von mindestens 250 Stunden praktischer Erfahrung durch die Eskamed AG angepasst.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88 olivier.schaller@weko.admin.ch
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