Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SGB ruft Maler- und Gipsermeister zur Vernunft
Bern (ots)
Im Vorfeld des Streiktages der Deutschschweizer Maler- und Gipser haben Arbeitgeber streikwillige Arbeitnehmende vor einer Streikteilnahme gewarnt und massiv zum Beispiel mit Entlassung bedroht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass das Recht auf Streik in der Bundesverfassung verankert ist. Drohungen mit Entlassung für den Fall einer Streikteilnahme können deshalb nicht toleriert werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ruft die Maler- und Gipsermeister auf, die Rechte ihrer Arbeitnehmer, zu denen auch das Streikrecht gehört, zu respektieren.
Ein massiver Verstoss gegen Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte ist es auch, wenn Vertreter der GBI in der Region Zürich bei ihren Baustellenbesuchen von Arbeitgebern mit Gewalt bedroht und sogar leicht verletzt wurden.
Der SGB fordert die Maler- und Gipsermeister dazu auf, den Arbeitskonflikt nicht weiter eskalieren zu lassen und in Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung mit der GBI zu suchen. Die Forderung der Maler und Gipser nach einem Rentenalter 62 ist angesichts ihrer harten Arbeit legitim.
Auskunft:
Pietro Cavadini, 079 353 01 56