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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Untersuchung über Strassenbeläge im Tessin

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. April 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend den Tessiner Markt für Strassenbeläge eröffnet.

Aufgrund einer Anzeige des Tessiner Dipartimento del territorio hat 
das Sekretariat der Weko am 2. Dezember 2004 eine Vorabklärung 
eröffnet. Diese ergab Anhaltspunkte für eine Gebietsaufteilung bei 
Submissionsverfahren für Strassenunterhaltsarbeiten sowie für eine 
Rotation des Zuschlags bei öffentlichen Ausschreibungen für 
Strassenbelagsarbeiten auf National- und Kantonalstrassen im Kanton 
Tessin. Zusätzlich bestehen Anhaltspunkte für Abreden über 
Strassenbelags- und Transportpreise.
Die Untersuchung soll aufzeigen, ob tatsächlich abgestimmte 
Verhaltensweisen zwischen Tessiner Belagswerken und 
Strassenbelagsunternehmen vorliegen und ob diese eine unzulässige 
Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 KG darstellen. Gleichzeitig soll 
festgestellt werden, ob ein Belagswerk eine allenfalls 
marktbeherrschende Stellung gemäss Art. 7 KG missbraucht.
Adressaten der vorliegenden Untersuchung sind sämtliche im Kanton 
Tessin tätigen Belagswerke und Strassenbelagsunternehmen.
Kontaktperson
Rolf Dähler, Direktor
031 322 20 41 
rolf.daehler@weko.admin.ch
Dieser Text ist aufunserer Website zugänglich

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