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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Untersuchung über die Publikation von Arzneimittelinformationen

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. Juni 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen* eröffnet.

Das Sekretariat der Weko hat aufgrund einer Anzeige am 15. September 
2004 eine Vorabklärung eröffnet. Diese hat ergeben, dass 
Anhaltspunkte bestehen, wonach die Documed AG, Tochtergesellschaft 
der Galenica, ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Erstens 
indem sie von den Pharmaunternehmen bei der Publikation der 
Arzneimittelinformationen unangemessene Preise erzwingt. Zweitens 
weigert sie sich, Vertragsverhandlungen über die Übermittlung der 
Rohdaten der Arzneimittelinformationen an andere Unternehmen zu 
führen. Bei den Rohdaten handelt es sich um Informationen der 
Pharmaunternehmen über Arzneimittel, die durch Swissmedic zugelassen 
sind, von der Documed AG jedoch noch nicht bearbeitet wurden. Die 
Documed AG publiziert die bearbeiteten Arzneimittelinformationen im 
Arzneimittel-Kompendium der Schweiz.
Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die Documed AG ihre 
marktbeherrschende Stellung tatsächlich missbraucht.
*Arzneimittelinformationen sind Informationen über Medikamente für 
Medizinalpersonen bzw. Patienten.
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23
079 642 62 88 
olivier.schaller@weko.admin.ch
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