ESTV: Neue Berechnung der Schweizer Fiskalquote
Bern (ots)
04. Sep 2002 (EFV) Die Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz wird sich bald nach dem in den EU-Staaten geltenden System richten. Nach erfolgter Revision wird die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Sektor mit derjenigen der OECD übereinstimmen, wie sie deren Berechnung der Fiskalquote und der Staatsquote zugrunde liegt. Der Bundesrat nahm deshalb heute ein Postulat von Nationalrat Rudolf Strahm (SP, BE) entgegen, das die Publikation der Schweizer Fiskalquote ohne Krankenversicherungsprämien verlangt. Krankenversicherung und Schweizerische Unfallversicherungsanstalt sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter dem Staatssektor zugerechnet werden. Die Schweiz wird in ihren an die OECD weitergeleiteten Fiskalzahlen für 2003 dieser neue Sektorisierung Rechnung tragen. Gemessen am BSP wird die schweizerische Fiskalquote in der Folge um etwa 4,5 Prozent sinken.
Internationale Vergleiche der Zwangsabgaben (Steuern und obligatorische Sozialversicherungsbeiträge) beruhen auf der OECD- Jahresstatistik der Einnahmen der öffentlichen Hand in ihren Mitgliedstaaten. Zur Berechnung der Fiskalquote und zu deren Langzeitbeobachtung werden die Sozialversicherungsbeiträge mit dem BSP in Beziehung gesetzt.
Da die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unseres Landes bisher nicht zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und anderen Sozialversicherungen unterschied, enthielten die Schweizer Zahlen in der OECD-Statistik immer auch alle Krankenversicherungsbeiträge, obwohl diese Versicherungsprämien gar nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als obligatorisch gelten zu können. Ihr Einbezug sollte einheitlichere internationale Vergleiche ermöglichen, denn in manchen Ländern gehört die Krankenversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung, während sie andernorts über die Steuern finanziert wird. Bezüglich der Bestimmung des Staatsektors - von dem sich auch die Staatsquote ableitet - wich die bisherige Praxis von den Kriterien der volkswirtwirtschaftlichen Gesamtrechnung ab.
Im Postulat von Nationalrat Strahm wird der Ausschluss der Krankenversicherungsbeiträge aus der Berechnung der Schweizer Fiskalquote verlangt. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, weil sich die Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ab 2004 nach dem bereits heute für die EU- Mitgliedstaaten geltenden System (SEC95) richten soll. Bei der Beantwortung des OECD-Fiskalfragebogens wird sich die Schweiz künftig auf die neue Abgrenzung des Staatssektors abstützen, wie sie im Zuge dieser Revision vorgesehen ist. Die Prämien für die Krankenversicherung und für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) werden von den Schweizer Steuereinnahmen ausgenommen, weil diese Einrichtungen - wie die berufliche Vorsorge - keine gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen sind. Ab 2003 werden die der OECD übermittelten Schweizer Zahlen die neue Sektorisierung berücksichtigen; angepasst werden soll auch die gesamte historische Reihe. Unsere Fiskalquote wird um etwa 4,5 Prozent sinken. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird eine ergänzende Übersicht veröffentlichen, aus der alle gesetzlich vorgeschriebenen fiskalischen und nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz ersichtlich sind.
Auskunft: Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 22
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