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Bundesamt für Bildung und Wissenschaft

Schweizerische Maturitätsprüfungen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Verordnung über die
schweizerischen Maturitätsprüfungen aus dem Jahre 1998 in einigen
Punkten präzisiert. Es geht dabei insbesondere um die Fächerwahl bei
der zweisprachigen Matur, um die Aufteilung der Fächer auf die beiden
Teilprüfungen sowie um die Aufgabenstellungen im Übergang vom alten
auf das neue Recht.
Die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerischen
Maturitätsprüfungen regelt die von der Schweizerischen
Maturitätskommission (SMK) jährlich je zweimal in jeder Sprachregion
durchgeführten Prüfungen neu, indem sie sie inhaltlich und
verfahrensmässig an die gymnasialen Maturitäten in den Kantonen
angleicht. Im Jahre 2003 sollen erstmals eidgenössische bzw. (nach
neuer Terminologie) schweizerische Prüfungen nach diesem neuen Recht
durchgeführt werden.
Bei der Vorbereitung der Kandidatinnen und Kandidaten an den
verschiedenen Privatschulen, aber auch bei der organisatorischen und
inhaltlichen Planung der neuen Prüfungen durch die SMK, sind
verschiedene Probleme sichtbar geworden, deren Lösung zum Teil eine
Verordnungsanpassung erforderlich machten.

Kontakt:

Eidgenössisches Departement des Inneren
Presse- und Informationsdienst

Ernst Flammer
Leiter der Sektion Bildungswesen
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Tel. +41/31/322'96'69
Pressemitteilung13. Februar 2002

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