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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

ESTV: Umsatzabgabe: Keine Befreiung der schweizerischen Pensionskassen

Bern (ots)

04. Sep 2002 (ESTV) Für die schweizerische
Steuergesetzgebung ergeben sich aus dem Richtlinienvorschlag KOM 
(2000) 507 der Europäischen Union (EU) keine Konsequenzen, da dieser 
keine fiskalischen Bestimmungen enthält. Somit besteht auch kein 
Anlass zu befürchten, dass die schweizerischen Pensionskassen wegen 
der ihnen hierzulande auferlegten Umsatzabgabepflicht von der EU 
nicht zu den Vorsorgeeinrichtungen gezählt werden. Der Bundesrat 
lehnt deshalb ein Postulat von Ständeratin Françoise Saudan (FDP/GE) 
ab, das die Befreiung der schweizerischen Pensionskassen von der 
Umsatzabgabe bezweckt.
Ständerätin Saudan hatte in ihrem Postulat gefordert, der 
Entwicklung in der europäischen Gesetzgebung Rechnung zu tragen und 
die schweizerischen Pensionskassen wegen des Richtlinienvorschlags 
KOM (2000) 507 von der Umsatzabgabe zu befreien.
Der Bundesrat hält in seiner heute erteilten Antwort fest, dass die 
inländischen Einrichtungen der beruflichen und der gebundenen 
Vorsorge (speziell die Pensionskassen), die inländische öffentliche 
Hand sowie die inländischen Einrichtungen der Sozialversicherung 
seit dem 1. Juli 2001 als Effektenhändler gelten. Die inländischen 
Pensionskassen müssen die Umsatzabgabe auch dann tragen, wenn sie 
die Dienste von ausländischen Vermögensverwaltern beanspruchen und 
Wertschriftentransaktionen mit ausländischen Banken oder 
ausländischen Börsenagenten abschliessen.
Der im Postulat erwähnte Richtlinienvorschlag KOM (2000) 507 befasst 
sich laut Bundesrat nicht mit Fiskalfragen. Entsprechend könne auch 
kein Zusammenhang mit der schweizerischen Umsatzabgabe hergestellt 
werden. Aus dieser Sicht sei das Risiko gering, dass die 
schweizerischen Pensionskassen wegen der ihnen auferlegten 
Umsatzabgabepflicht von der EU nicht zu den Vorsorgeinrichtungen, 
sondern zu den Lebensversicherern oder zu den Banken gezählt werden. 
Der Bundesrat beantragt daher, das Postulat abzulehnen.
Auskunft: Max Kramer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 91
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch

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