Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Alpenkonvention: Bund und Kantone einig über Ratifizierung der Durchführungsprotokolle
Glarus (ots)
Am 6. Juni trafen sich in Glarus Regierungsvertreter der Bergkantone mit Direktionsvertretern zahlreicher Bundesämter, um eine Aussprache über die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention und deren spätere Umsetzung zu führen. Die Konferenz wurde vom Präsidenten der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, dem Glarner Regierungsrat Pankraz Freitag, geleitet, während die Bundesdelegation von Pierre-Alain Rumley, dem Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), angeführt wurde. Die Eidgenössischen Räte werden voraussichtlich 2002 über einen Antrag des Bundesrates zur Ratifizierung der Protokolle befinden. Kantons- und Bundesvertreter waren sich einig in der Beurteilung, dass die Ratifizierung im Interesse der Schweiz liegt und die Protokolle wichtige Impulse für eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung des Alpenraumes vermitteln können.
Die Alpenkonvention, ein internationales Vertragswerk zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes mit Beteiligung aller Alpenländer sowie der Europäischen Union, besteht aus einer übergeordneten Rahmenkonvention sowie themenbezogenen Durchführungsprotokollen. Bereits im Jahre 1999 ratifizierten die Eidgenössischen Räte die Rahmenkonvention, nicht aber die Durchführungsprotokolle, da einige davon damals noch nicht abschliessend behandelt worden waren. Inzwischen konnten die Verhandlungen - unter dem erfolgreichen Schweizer Vorsitz in den Jahren 1999/2000 zu allen Durchführungsprotokollen abgeschlossen werden. Damit ist die seinerzeitige Bedingung des Parlaments für das Eintreten auf die Durchführungsprotokolle erfüllt. Aller Voraussicht nach wird es somit im Jahre 2002 über die Genehmigung der Protokolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft", "Bergwald", "Naturschutz und Landschaftspflege", "Tourismus", "Energie", "Verkehr", "Bodenschutz" sowie "Streitbeilegung" zu entscheiden haben.
Verbesserungen erzielt
Die Ratifizierung der Rahmenkonvention war in enger Kooperation zwischen Bund und Kantonen vorbereitet worden. Nachdem zu Beginn des Alpenkonventionsprozesses vor allem von den Gebirgskantonen Widerstand signalisiert worden war - weil das Vertragswerk ihnen zu einseitig auf die Schutz- und zu wenig auf die Nutzungsaspekte ausgerichtet schien und die Kompetenzen sowie die Eigenverantwortung der Kantone aus ihrer Sicht zu wenig beachtet wurden, erzielte die Schweizer Delegation in den internationalen Verhandlungen wesentliche Verbesserungen, u.a. wurden in alle Protokolle inhaltsgleiche Bestimmungen zur Rolle der Gebietskörperschaften und zur Beachtung des Subsidiaritätsprinzips integriert. Ferner wurde das ehemalige Protokoll "Raumplanung" um die Aspekte der wirtschaftlichen Entwicklung erweitert und in "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" umbenannt.
Schlüsselrolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung"
Bund und Kantone konnten sich im späteren Verlauf annähern und über die Zweckmässigkeit der Mitwirkung bei der Alpenkonvention einigen. Diese Einigung zwischen Bund und Kantonen, die den Weg für die Ratifizierung der Rahmenkonvention im Jahre 1999 geebnet hatte, basierte auf einem gemeinsamen Verständnis insbesondere in folgenden Bereichen:
- Da die Schweiz bereits alle rechtlichen Regelungen erfüllt, entsteht aufgrund der Alpenkonvention und ihrer Protokolle in unserem Land kein rechtlicher Anpassungsbedarf.
- Die innerstaatliche Kompetenzverteilung - und damit die zentrale Rolle der Kantone beim Vollzug - bleibt gewahrt.
- Die Alpenkonvention soll zu einer Dynamisierung und internationalen Absicherung der schweizerischen Berggebietspolitik beitragen.
- Mit Blick auf die Umsetzung in der Schweiz wird dem Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" eine Klammerfunktion und Schlüsselrolle zugewiesen, da die schweizerischen Anliegen bezüglich des Subsidiaritätsprinzips und der wirtschaftlichen Entwicklung hier integriert wurden.
Zweck der Konferenz von Glarus war es, im Hinblick auf die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle eine Beurteilung im heutigen Licht vorzunehmen. Bund und Kantone bestätigten erneut ihre gemeinsame Sichtweise gegenüber der Alpenkonvention. Die genannten Grundsätze sind auch heute, nachdem die Protokollverhandlungen abgeschlossen sind und vollständige Klarheit über deren Inhalt besteht, noch gültig. Speziell hervorzuheben ist, dass der Bundesrat das Dossier "Alpenkonvention" zur Unterstreichung der Priorität des Protokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" auf den 1. Januar 2001 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) ins Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), d.h. die Fachstelle des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Raumplanung und die nachhaltige Entwicklung, transferiert hat. Damit soll gewährleistet werden, dass die Umsetzung der Alpenkonvention inhaltlich und verfahrensbezogen mit der Raumordnungspolitik abgestimmt erfolgt.
Berggebietspolitik gesichert
Bund und Kantone sprachen sich für die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle aus. Ein besonderes Anliegen der Kantone war, dass kein neuer, spezieller Verwaltungsapparat aufgebaut wird. Dies stimmt mit der Absicht des Bundes überein, der die Protokolle im Rahmen des normalen Vollzugs der bestehenden Politiken, wie z.B. Landwirtschaftspolitik, Forstpolitik oder Raumplanung, umsetzen will. Ausgehend von der Beurteilung, dass kein rechtlicher Anpassungsbedarf in der Schweiz besteht, die landesinterne Kompetenzordnung nicht tangiert wird und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt, sprechen aus Sicht von Bund und Kantonen insbesondere die folgenden Gründe für die Ratifizierung:
- National unterstützt die Alpenkonvention die Bestrebungen für eine nachhaltige Entwicklung des Berggebiets.
- Die schweizerische Berggebietspolitik wird unter Einbezug der Europäischen Union auf internationaler Ebene vertraglich abgestützt und für die Zukunft gesichert.
- Die Schweiz engagiert sich mit der aktiven Mitgestaltung bei der Alpenkonvention nicht nur für einen wichtigen Teil ihres Territoriums, sie engagiert sich über ihre Grenzen hinaus für ein regionales und gesamteuropäisches Anliegen.
Kontakt:
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst Regierungskonferenz der Gebirgskantone