Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Bilaterale Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina
Bern (ots)
Die Schweiz sieht vor, mit der Bundesrepublik Jugoslawien sowie mit Bosnien und Herzegowina je ein bilaterales Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit abzuschliessen. Ent-sprechende Vertragstexte wurden bereits verhandelt und im Mai dieses Jahres in Sarajevo paraphiert. Der Bundesrat hat heute der Unterzeichung dieser Abkommen zugestimmt.
Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina sind bis heute keine Wirtschaftsabkommen in Kraft, in welchen die Regeln und Prinzipien der wirtschaftlichen Beziehungen festgelegt werden. In den heute vom Bundesrat gutgeheissenen Verträgen werden die Rahmenbedingungen für den bilateralen Handel zwischen den Vertragsparteien definiert, und zwar im dem Sinn, dass der freie Warenaustausch begünstigt wird und sich die wirtschaftlichen Beziehungen im allgemeinen vertiefen. Um dieses Ziel zu erreichen, beruft sich der Vertrag auf die grundlegenden WTO/GATT-Prinzipien.
Mit dem Abschluss je eines bilateralen Abkommens mit der Bundesrepublik Jugoslawien sowie mit Bosnien und Herzegowina wird ein weiterer Schritt zur Vervollständigung des Wirtschaftsvertragsrahmens für die Balkanregion getan: Mit Rumänien, Bulgarien, Slowenien und Mazedonien existieren bereits Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA, und mit Kroatien wurde ein entsprechendes Abkommen vor kurzem unterzeichnet. Mit Albanien hat die Schweiz vor einigen Jahren ebenfalls ein bilaterales Handels- und Kooperationsabkommen abgeschlossen.
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Christoph Achini, seco, Länderpolitik, Europa,
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