Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan)
Bern (ots)
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 29. Januar 2002 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan) vom 2. Oktober 2000 abgeändert. Mit dieser Änderung wurden die Finanzsanktionen gegenüber vier afghanischen Banken aufgehoben.
Anhang 2 führt jene natürlichen und juristischen Personen namentlich auf, deren Gelder in der Schweiz zu sperren sind und denen keine Gelder direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen. Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie unter diese Sperre fallen, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden.
Mit dieser Massnahme setzt die Schweiz einen entsprechenden Beschluss des für Afghanistan zuständigen Sanktionskomitees der Vereinten Nationen vom 24. Januar 2002 um.
Kontakt:
seco
Exportkontrollpolitik und Sanktionen
Othmar Wyss
Tel. +41/31/324'09'16
Roland Vock
Tel. +41/31/324'07'61