Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan)
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 eine Reihe von Sanktionsmassnahmen gegenüber den Taliban und Afghanistan aufgehoben. Die Flugverkehrsrestriktionen, das Exportverbot für Essigsäureanhydrid, das Verbot der Ariana Afghan Airlines sowie der Taliban-Vertretungen in der Schweiz wurden abgeschafft. Somit bestehen keine Sanktionsmassnahmen mehr gegenüber dem Staat Afghanistan.
Das Rüstungsembargo, die Reiserestriktionen sowie die Finanzsanktionen bleiben weiterhin in Kraft. Diese Massnahmen richten sich ausschliesslich gegen die in Anhang 2 der Verordnung namentlich aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban. Der Titel der Verordnung wurde diesem Personenkreis entsprechend angepasst.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden.
Zur Zeit sind beim seco aufgrund dieser Verordnung 69 Bankkonten mit einem Gesamtbetrag von rund 34 Mio. Schweizer Franken blockiert.
Mit dieser Verordnungsänderung setzt die Schweiz die Resolutionen 1388 und 1390 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen um.
Der Verordnungstext und der Anhang 2 sind auf der Internetseite des seco einsehbar (www.seco-admin.ch, -> Aussenwirtschaftspolitik, -> Exportkontrollen und Sanktionen, -> Sanktionen).
Kontakt:
Othmar Wyss
seco
Exportkontrollpolitik und Sanktionen
Tel. +41/31/324'09'16 oder
Roland Vock
Tel. +41/31/324'07'61