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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Singapur

Bern (ots)

Bundesrat Pascal Couchepin hat am 26. Juni 2002
zusammen mit Vertretern der EFTA-Staaten Norwegen, Island und
Liechtenstein ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Singapur
unterzeichnet. Das Abkommen soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Das EFTA-Singapur-Abkommen ist das erste europäische
Freihandelsabkommen mit einem asiatischen Partner und das erste mit
einer umfassenden Regelung für den Marktzugang und den Schutz von
Investitionen. Der Handel mit Agrarprodukten ist - wie in der EFTA
üblich - durch bilaterale Zusatzabkommen der einzelnen EFTA-Staaten
mit Singapur geregelt.
Das Abkommen verbessert erheblich die Rechtssicherheit sowie die
Rahmenbedinungen für die Schweizer Wirtschaftsbeziehungen mit der
Handelsdrehscheibe Singapur: Für Industriewaren wird die Zollfreiheit
vertraglich abgesichert, ebenso der Marktzugang und die
Inländerbehandlung in einer Vielzahl von Dienstleistungssektoren;
Investoren bzw. Investitionen erhalten verbesserten Marktzugang und
Schutz. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer
Wirtschaft auf dem stark wachsenden Markt Singapurs gestärkt, das
Marktpotential für Schweizer Waren und Dienstleistungen vergrössert
und der Weg zu einer beschleunigten Dynamik geöffnet. Das Abkommen
beugt darüber hinaus Diskriminierungen der Schweizer Wirtschaft
gegenüber wichtigen Konkurrenten wie Japan und den USA vor, welche
mit Singapur ebenfalls Freihandelsabkommen abgeschlossen haben
beziehungsweise zur Zeit aushandeln. Die Schweizer Exporte betrugen
2001 rund 1,6 Mia. Schweizer Franken; die Direktinvestitionen in
Singapur beliefen sich Ende 2000 auf über 13 Mia. Schweizer Franken.
Das Abkommen mit Singapur ist Teil der von den EFTA-Ministern
beschlossenen geografischen und inhaltlichen Ausweitung der
EFTA-Freihandelspolitik. Seit Kurzem sah sich die EFTA veranlasst,
ihr Netz von Freihandelsabkommen in Europa und im Mittelmeerraum auf
Partner in Übersee auszuweiten und neben dem Warenhandel auch die
Bereiche Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche
Beschaffungen in die Abkommen einzubeziehen. Damit soll der
zunehmenden Diskriminierung und drohenden Erosion der
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts der Schweiz und der
anderen EFTA-Staaten begegnet werden, welche sich aus der weltweit
zunehmenden Tendenz zu umfassenden regionalen und überregionalen
Präferenzabkommen ergeben. Für die Schweiz als stark
aussenwirtschaftsorientierte Volkswirtschaft stellt der Abschluss von
Freihandelsabkommen neben der europäischen Integration und der WTO
einen der drei Hauptpfeiler ihrer Aussenwirtschaftspolitik dar. Die
Schweiz beabsichtigt, im Rahmen der EFTA ähnliche Abkommen mit
weiteren Ländern ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums
abzuschliessen. Mit Kanada und Chile laufen Verhandlungen, mit
Südafrika werden sie demnächst aufgenommen.

Kontakt:

Botschafter Marino Baldi, seco
Tel. +41/31/324'07'55

Minister Christian Etter, seco
Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen
Tel. +41/31/324'08'62

Robin Tickle
Chef Kommunikationsdienst EVD
Mobile +41/79/211'62'28

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