Steuerpaket 2001: Erhebliche Mindereinnahmen für die Kantone
Bern (ots)
Die nationalrätlichen Beschlüsse zum Steuerpaket 2001 haben erhebliche zusätzliche Mindereinnahmen für die Kantone zur Folge. Wie der Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Roberto Zanetti (SP/SO) bekannt gab, vermindert sich der Ertrag aus dem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer gegenüber dem bundesrätlichen Antrag um 165 Millionen auf insgesamt 590 Millionen Franken pro Jahr. Schätzungen über die Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern liegen derzeit noch nicht vor, die Ausfälle dürften jedoch auch in diesem Bereich signifikant sein.
Nach den nationalrätlichen Beschlüssen zum Steuerpaket 2001 wollte Zanetti vom Bundesrat über die finanziellen, administrativen und rechtlichen Folgen für die Kantone ins Bild gesetzt werden. Laut Bundesrat ist eine Aufschlüsselung der finanziellen Folgen auf die einzelnen Kantone nur bei der direkten Bundessteuer im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung bekannt. Für die übrigen Bereiche liegen keine exakten Zahlen vor. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat jedoch mit einigen Kantonen Kontakt aufgenommen, um auch hierzu eine Übersicht zu gewinnen.
Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ergeben sich für die Kantone wegen den höheren Kinder- und Kinderbetreuungsabzügen zusätzliche Mindereinnahmen von 10 Millionen Franken. Die zahlenmässigen Auswirkungen des einzuführenden Splitting-Modells und der übrigen Massnahmen für die Kantonssteuer lassen sich auf Grund der kantonalen Tarifautonomie jedoch nicht zum Voraus ermitteln. Die Einführung eines Wahlrechts für Konkubinatspaare mit Kindern, wie Ehepaare besteuert zu werden, bevorzugt diese tendenziell gegenüber den Ehepaaren.
Durch den Beschluss des Nationalrats, den Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei der direkten Bundessteuer von 8,5 auf 8 Prozent herabzusetzen, entstehen bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von 300 Millionen Franken. Davon entfallen 90 Millionen auf die Kantone.
Die Ausgestaltung des Systemwechsels bei der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums hat für die Kantone weitere Mindereinnahmen von 65 Millionen Franken zur Folge. Die zusätzlichen Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern dürften erheblich sein. Zur Zeit können diese aber weder für die Gesamtheit der Kantone noch für die einzelnen Kantone quantifiziert werden.
Da die Stände am Ertrag der Stempelabgaben nicht beteiligt sind, ergeben sich im Bereich der Umsatzabgabe keine Mindereinnahmen. Auch im administrativen Bereich werden diese nicht tangiert, weil sie am Vollzug des Stempelgesetzes nicht mitwirken.
Laut Bundesrat steigen die Mindereinnahmen aus der direkten Bundessteuer für die Gesamtheit der Kantone somit um insgesamt 165 Millionen auf 590 Millionen Franken pro Jahr.
Kontakt:
Roger Braunschweig, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. +41 31 322 71 24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch