Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Annahme der Botschaft über die Revision des Kartellgesetzes
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Botschaft über die Revision des Kartellgesetzes verabschiedet. Hauptziel dieser Revision ist die Verbesserung der präventiven Wirkung des Kartellgesetzes: Die Wettbewerbskommission (Weko) erhält neue Instrumente, um Verstösse gegen den Wettbewerb zu ahnden. Im Vordergrund stehen direkte Sanktionen, die Unternehmen, welche gegen das Kartellgesetz verstossen, auferlegt werden können. Das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium wird um eine Bonusregelung ergänzt und daher an Effizienz gewinnen.
Das Kartellgesetz, das am 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist, hat zum Schutz des wirksamen Wettbewerbs moderne Instrumente geschaffen, um gegen die schädlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Kartellen und anderer Formen von Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen. Die Effizienz der Untersuchungsverfahren konnte nach einer Anlaufphase, in der gewisse Anpassungen nötig waren, beträchtlich gesteigert werden. Das bestehende Gesetz weist jedoch einen Schwachpunkt auf: Verstösse gegen das Kartellgesetz können nicht direkt bestraft werden. Erst bei einem Wiederholungsfall können Sanktionen ausgesprochen werden. Um den präventiven Charakter des Gesetzes zu verbessern, muss diese Schwachstelle korrigiert werden.
Das Instrument der direkten Sanktionen wird auf harte Kartelle beschränkt. Harte Kartelle sind Kartelle, die Absprachen bezüglich Preise, Mengen oder geografischer Verteilung treffen. Damit werden hauptsächlich jene Absprachen ins Auge gefasst, bei denen jeglicher Wettbewerb ausgeschaltet wird. Um eine effektive präventive Wirkung zu entfalten, muss die Sanktion nötigenfalls gewichtig sein. Die Revision schlägt vor, dass Unternehmen, welche die Wettbewerbsregeln umgehen, mit einem Betrag von bis zu 10% ihres in den letzten drei Jahren in der Schweiz erzielten Umsatzes sanktioniert werden können. Die Höhe der Sanktionen kann jedoch auch unter dieser Höchstgrenze liegen. Sie wird in erster Linie je nach Schwere und Dauer des Verstosses berechnet.
Zusätzlich zu den direkten Sanktionen führt das revidierte Gesetz eine Bonusregelung ein. Dieses Instrument wird es der Weko erlauben, ganz oder teilweise auf eine direkte Sanktion zu verzichten, wenn ein Unternehmen, das zu einem Kartell gehört, zur Aufdeckung und zur Auflösung dieses Kartells beiträgt. Diese Massnahme, die im Ausland breite Anwendung findet, hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit mit betroffenen Unternehmen wird die Arbeit der Behörden in Bezug auf die Aufdeckung von Kartellen wesentlich erleichtern.
Neben den beiden genannten Massnahmen bietet die Revision auch Gelegenheit, Änderungen technischer Art anzubringen. Die Revision sieht vor, auf die speziellen Schwellenwerte für die Meldepflicht bei Zusammenschlüssen im Medienbereich zu verzichten. Auch bei der Berechnung der Schwellenwerte für Zusammenschlüsse im Bereich der Banken und der Finanzinstitute sowie beim Verfahren zur Eröffnung einer Untersuchung wird es technische Anpassungen geben. Schliesslich wurde der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens präzisiert, um den Interessen der KMU besser Rechnung zu tragen.
Die Revision des Gesetzes wird die Grundlagen der Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen nicht ändern. Kartelle werden in der Schweiz in Übereinstimmung mit dem Verfassungsartikel auch weiterhin nicht generell verboten sein. Ziel der Revision ist es, die Effizienz der wettbewerbsrechtlichen Instrumente und den präventiven Charakter des Kartellgesetzes zu verbessern.
Presserohstoff und Botschaft http://www.evd.admin.ch/docs/cartels.zip
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