Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
SECO: Höhere Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um 6 Monate zu erhöhen. Neu beträgt die maximale Entschädigungsdauer 18 Monate. Die Landesregierung trägt mit dieser Massnahmen der Tatsache Rechnung, dass sich die konjunkturelle Erholung weiter verzögert.
Die im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehene Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Kurzarbeit erlaubt es den Unternehmungen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Ausserdem können die Firmen bei besserem Geschäftsgang rasch wieder auf das in ihren Betrieben vorhandene Fachwissen zurückgreifen.
Der Bundesratsbeschluss gibt Unternehmen mit einer soliden strukturellen Basis nun die Möglichkeit, die momentane Konjunkturstagnation zu überstehen und rasch vom nächsten Wirtschaftsaufschwung zu profitieren. Die Erhöhung der Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit ist bis 30. Juni 2003 befristet.
Bern, 30. September 2002
Für weitere Auskünfte: Martin Steiner, seco, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 322 28 04