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Fürstentum Liechtenstein

Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen für EWR-Bürger

Vaduz (ots)

In diesem Jahr werden zwei Auslosungen unter
Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt,
bei denen für EWR-Bürger gesamthaft 28 Bewilligungen zum
Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme
erteilt werden. Die erste Auslosung fand am 15. März 2002 statt. Die
Vorauslosung der zweiten Auslosung der Aufenthaltsbewilligungen für
EWR-Bürger findet am 13. September 2002 statt. Die Bewerbungen für
die Vorauslosung im September 2002 können vom 1. August 2002 bis
spätestens 31. August 2002 beim Ausländer- und Passamt eingereicht
werden.
Für das Jahr 2002 wurden pro Auslosung folgende Quoten  
festgelegt:
a)  Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 14  
       Aufenthaltsbewilligungen; 
   b)  Nicht-Erwerbstätige (Personen, die weder im Inland noch im  
       Ausland einer  Erwerbstätigkeit nachgehen): 4  
       Aufenthaltsbewilligungen.
Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28
Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, die
die Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte
Einreichung vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare und rechtzeitige
Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der
anschliessenden Schlussauslosung teil.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des
Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung
(Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Weitere Informationen zum Auslosungsverfahren finden sich unter
der Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.firstlink.li/apa.

Kontakt:

Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Manuela Jäger, Tel. +423/236'61'45

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 371

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