Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
SECO: Paraphierung in Genf: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile
Bern (ots)
Am 23. März 2003 konnte in Genf ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) und Chile paraphiert werden.
Mit der Paraphierung haben die Unterhändler den Schlusspunkt unter die in den letzten beiden Jahren geführten Verhandlungen gesetzt. Unter Vorbehalt der Ratifikation des Abkommens durch die Vertragsparteien (Genehmigung durch die nationalen Parlamente) ist vorgesehen, dass das Abkommen im nächsten Jahr in Kraft tritt. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Botschafter Marino Baldi vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).
Die Bedeutung des Abkommens liegt in erster Linie darin, dass die Schweizer Exportwirtschaft vergleichbaren Zugang zum dynamischen chilenischen Markt erhält wie ihre Konkurrenten, insbesondere aus der EU und den USA. Die EU verfügt dank einem mit Chile vor kurzem abgeschlossenen Freihandelsabkommen über Vorzugsbedingungen auf dem chilenischen Markt. Auch die Wirtschaft der USA wird in Chile über eine Vorzugsstellung verfügen, sobald ein zwischen den USA und Chile kürzlich ausgehandeltes ähnliches Abkommen in Kraft tritt. Chile betreibt eine aktive Freihandelspolitik und verfügt über Freihandelsabkommen mit zahlreichen weiteren Staaten (unter anderem Südkorea) und führt mit weiteren Partnern Verhandlungen.
Zusätzlich zum Freihandel für Industriegüter enthält das Abkommen Rechtsgarantien und Öffnungen für den Dienstleistungssektor (mit einer Entwicklungsklausel für Finanzdienstleistungen) und für grenzüberschreitende Investitionen (niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen). Weiter sieht das Abkommen über WTO/TRIPS hinausgehende Standards für den Schutz des geistigen Eigentums sowie Regeln für die zwischenstaatliche Anwendung des Wettbewerbsrechts und Verpflichtungen für das Öffentliche Beschaffungswesen vor. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit Landwirtschaftsgütern in bilateralen Abkommen der einzelnen EFTA- Staaten mit Chile geregelt. Dabei bleibt der Schutz der sensiblen Produkte im Rahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik auch gegenüber Chile aufrechterhalten.
Die Schweizer Exporte nach Chile betrugen im Jahr 2001 wertmässig 164 Millionen Schweizer Franken, die Einfuhr 72 Millionen Schweizer Franken. Der Bestand an Schweizer Direktinvestitionen in Chile belief sich Ende 2001 auf über 800 Millionen Schweizer Franken.
Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben der europäischen Integration und der WTO einen der drei Hauptpfeiler ihrer Aussenwirtschaftspolitik dar. Wie die Abkommen mit Mexiko und Singapur (in Kraft seit 1. Juli 2001, bzw. 1. Januar 2003) reiht sich auch dasjenige mit Chile in die von den EFTA-Ministern beschlossene geografische und inhaltliche Ausweitung der EFTA-Freihandelspolitik ein. Für die EFTA-Staaten geht es insbesondere darum, der wachsenden Diskriminierungsgefahr und der Erosion der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaftsstandorte entgegenzuwirken, welche sich aus der weltweit zunehmenden Tendenz zu umfassenden regionalen und überregionalen Präferenzabkommen ergibt. Nach der EU haben in letzter Zeit unter anderem auch die USA und Japan, zwei weitere Hauptkonkurrenten der Schweiz auf weltweiten Drittmärkten, ihre auf den Abschluss von Präferenzabkommen gerichteten Bemühungen intensiviert.
Die Schweiz beabsichtigt im Rahmen der EFTA - neben der Vervollständigung des Freihandelsnetzes in Europa und im Mittelmeerraum (Ägypten, Tunesien, Libanon) - ähnliche Abkommen mit weiteren Überseestaaten abzuschliessen. Mit Kanada und Südafrika sind entsprechende Verhandlungen in Gang.
Bern, 26. März 2003
Staatssekretariat für Wirtschaft Kommunikation / Information
Auskünfte: Botschafter Marino Baldi, Tel. 031 324 07 55 Minister Christian Etter, Leiter Task Force EFTA- Drittlandverhandlungen, Tel. 031 324 08 62