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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

SECO: Paraphierung in Genf: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile

Bern (ots)

Am 23. März 2003 konnte in Genf ein umfassendes
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, 
Island, Liechtenstein) und Chile paraphiert werden.
Mit der Paraphierung haben die Unterhändler den Schlusspunkt 
unter 
die in den letzten beiden Jahren geführten Verhandlungen gesetzt. 
Unter Vorbehalt der Ratifikation des Abkommens durch die 
Vertragsparteien (Genehmigung durch die nationalen Parlamente) ist 
vorgesehen, dass das Abkommen im nächsten Jahr in Kraft tritt. Die 
Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Botschafter Marino 
Baldi vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).
Die Bedeutung des Abkommens liegt in erster Linie darin, dass die 
Schweizer Exportwirtschaft vergleichbaren Zugang zum dynamischen 
chilenischen Markt erhält wie ihre Konkurrenten, insbesondere aus 
der EU und den USA. Die EU verfügt dank einem mit Chile vor kurzem 
abgeschlossenen Freihandelsabkommen über Vorzugsbedingungen auf dem 
chilenischen Markt. Auch die Wirtschaft der USA wird in Chile über 
eine Vorzugsstellung verfügen, sobald ein zwischen den USA und Chile 
kürzlich ausgehandeltes ähnliches Abkommen in Kraft tritt. Chile 
betreibt eine aktive Freihandelspolitik und verfügt über 
Freihandelsabkommen mit zahlreichen weiteren Staaten (unter anderem 
Südkorea) und führt mit weiteren Partnern Verhandlungen.
Zusätzlich zum Freihandel für Industriegüter enthält das Abkommen 
Rechtsgarantien und Öffnungen für den Dienstleistungssektor (mit 
einer Entwicklungsklausel für Finanzdienstleistungen) und für 
grenzüberschreitende Investitionen (niederlassungsrechtliche 
Garantien für Unternehmen). Weiter sieht das Abkommen über WTO/TRIPS 
hinausgehende Standards für den Schutz des geistigen Eigentums sowie 
Regeln für die zwischenstaatliche Anwendung des Wettbewerbsrechts 
und Verpflichtungen für das Öffentliche Beschaffungswesen vor. Um 
den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der 
einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit 
Landwirtschaftsgütern in bilateralen Abkommen der einzelnen EFTA- 
Staaten mit Chile geregelt. Dabei bleibt der Schutz der sensiblen 
Produkte im Rahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik auch 
gegenüber Chile aufrechterhalten.
Die Schweizer Exporte nach Chile betrugen im Jahr 2001 wertmässig 
164 Millionen Schweizer Franken, die Einfuhr 72 Millionen Schweizer 
Franken. Der Bestand an Schweizer Direktinvestitionen in Chile 
belief sich Ende 2001 auf über 800 Millionen Schweizer Franken.
Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit 
diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren 
Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von 
Freihandelsabkommen neben der europäischen Integration und der WTO 
einen der drei Hauptpfeiler ihrer Aussenwirtschaftspolitik dar. Wie 
die Abkommen mit Mexiko und Singapur (in Kraft seit 1. Juli 2001, 
bzw. 1. Januar 2003) reiht sich auch dasjenige mit Chile in die von 
den EFTA-Ministern beschlossene geografische und inhaltliche 
Ausweitung der EFTA-Freihandelspolitik ein. Für die EFTA-Staaten 
geht es insbesondere darum, der wachsenden Diskriminierungsgefahr 
und der Erosion der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaftsstandorte 
entgegenzuwirken, welche sich aus der weltweit zunehmenden Tendenz 
zu umfassenden regionalen und überregionalen Präferenzabkommen 
ergibt. Nach der EU haben in letzter Zeit unter anderem auch die USA 
und Japan, zwei weitere Hauptkonkurrenten der Schweiz auf weltweiten 
Drittmärkten, ihre auf den Abschluss von Präferenzabkommen 
gerichteten Bemühungen intensiviert.
Die Schweiz beabsichtigt im Rahmen der EFTA - neben der 
Vervollständigung des Freihandelsnetzes in Europa und im 
Mittelmeerraum (Ägypten, Tunesien, Libanon) - ähnliche Abkommen mit 
weiteren Überseestaaten abzuschliessen. Mit Kanada und Südafrika 
sind entsprechende Verhandlungen in Gang.
Bern, 26. März 2003
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
Auskünfte:
Botschafter Marino Baldi, Tel. 031 324 07 55 
Minister Christian Etter, Leiter Task Force EFTA-
Drittlandverhandlungen, Tel. 031 324 08 62

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