Bundesamt für Privatversicherungen
Konglomeratsaufsicht
Bern (ots)
Schweiz. Finanzaufsichtsbehörden weiten ihre Aufsichtstätigkeit aus
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) konsolidieren inskünftig ihre Aufsichtstätigkeit über Finanzkonglomerate mit Schwergewicht im Versicherungsbereich und Beteiligungen im Bank- und Finanzbereich. Dieses Vorgehen spiegelt das System der Beaufsichtigung von Bankkonzernen mit Versicherungsbeteiligungen wieder, welches die EBK entwickelt hat. Ein entsprechendes Aufsichtskonzept entstand in den letzten zwei Jahren und soll stufenweise in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden.
Das BPV wird die Entwicklung von schweizerischen Finanzkonglomeraten sektorenübergreifend verfolgen. Mit diesem Schritt begibt sich das BPV weg von der traditionellen Einzelinstitutsaufsicht im Versicherungsaufsichtswesen und setzt sich auch im internationalen Vergleich unter Versicherungsaufsehern an die Spitze der Entwicklung. Alle schweizerischen Versicherungskonzerne mit Beteiligungen im Bank- und Finanzbereich sollen möglichst rasch einer Konglomeratsaufsicht durch das BPV unterstellt werden. Ein entsprechendes Konzept entwickelten BPV und EBK in Zusammenarbeit mit der Zurich Financial Services Group. Das Modell soll in der zweiten Jahreshälfte stufenweise eingeführt werden.
Insbesondere die Aufnahme der Banktätigkeit durch Versicherungskonzerne in der Schweiz hatte die Eidgenössische Bankenkommission zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem BPV Strategien für eine den Bankkonzernen entsprechende Aufsicht über die wichtigsten schweizerischen Versicherungskonzerne zu entwerfen. Die EBK wird auch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen mit Finanzkonglomeraten mit Schwergewicht im Bank- und Finanzsektor und Beteiligungen im Versicherungsbereich (Credit Suisse Group mit den Winterthur-Versicherungen) dem BPV bei der Implementierung mit Rat zur Seite zu stehen. Die jetzt abgeschlossenen Bestrebungen wurden seit mehr als zwei Jahren intensiv verfolgt und entstanden unabhängig von der Diskussion um eine integrierte Aufsichtsbehörde in der Schweiz.
Konglomeratsaufsicht über Versicherungskonzerne mit Bank- und Finanzbeteiligungen wird unter der Hauptverantwortung des BPV stehen, während die EBK im Finanzbereich eine Teilverantwortung übernimmt. Die Vorschriften umfassen insbesondere Regeln zu konzernweiter Solvabilität, Organisation sowie Risikomanagement und Risikoreporting. In Anlehnung an die Praxis in der schweizerischen Bankenaufsicht werden die Aufsichtsbehörden zur Unterstützung in ihren Aufgaben vermehrt auch auf die externen Revisionsgesellschaften der Gruppe zurückgreifen.
Kontakt:
Patrick Jecklin, Bundesamt für Privatversicherungen,
Tel. +41 31 325 01 65
Christopher J. McHale, Eidgenössische Bankenkommission,
Tel. +41 31 322 69 25