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Bundesamt für Privatversicherungen

Krankenzusatz ohne Grundversicherung: Zuschläge für Administrativkosten werden begrenzt

Bern (ots)

Die Freiheit, die Krankenkasse in der
Grundversicherung zu wechseln, darf nicht behindert werden - auch
nicht durch Administrativkostenzuschläge, die einige Kassen auf den
Zusatzversicherungen erheben, falls die Grundversicherung durch eine
andere Kasse geführt wird. Darum begrenzt das Bundesamt für
Privatversicherungen (BPV) diese Zuschläge: Sie sollen dem
tatsächlichen Aufwand entsprechen, dürfen aber nicht höher als 50%
der entsprechenden Prämie sein.
Die neue Regelung gilt ab sofort, wird also bereits für die Tarife
2002 angewendet. Sie soll ausserdem ab dem 1.1.2002 auch für
Krankenzusatz-Tarife mit Administrativkosten-Zuschlag gelten, die vom
BPV bereits früher bewilligt wurden.
Nötig geworden war diese Begrenzung aufgrund einer neuen
gesetzlichen Bestimmung: Seit Anfang Jahr ist im Artikel 7 des
Krankenversicherungsgesetzes das sogenannte Verknüpfungsverbot
verankert. Das Ziel der Bestimmung: Versicherungsnehmer mit
Zusatzversicherung sollen nicht daran gehindert werden, den Anbieter
der Grundversicherung zu wechseln. Hohe Zuschläge für
Administrativkosten - in Einzelfällen fielen sie höher als die
eigentlichen Prämien aus - erschweren diese Mobilität.
Ein generelles Verbot dieser Zuschläge kam für das BPV nicht in
Frage, zumal für Kassen gewisse Zusatzaufwendungen entstehen, wenn
die Kundinnen und Kunden die Grundversicherung bei einer anderen
Kasse abgeschlossen haben: So muss etwa der betreffende Versicherer
im Schadenfall zuerst die Abrechnung der Grundversicherung verlangen,
bevor er überhaupt entscheiden kann, ob eine Leistungspflicht
vorliegt. Oder er muss eine Kostengutsprache mit dem Grundversicherer
koordinieren. Die getroffene Regelung soll also der Forderung nach
Kostengerechtigkeit Rechnung tragen, ohne die Mobilität der
Versicherten zu beeinträchtigen.
Krankenzusatz: Fast die Hälfte der Anbieter erhöhen Prämien nicht
Anders als bei der obligatorischen Grundversicherung sind die
Anpassungen der Prämien für Zusatzleistungen dem Bundesamt für
Privatversicherungen (BPV) zu unterbreiten. Von den insgesamt 69
Anbietern im Bereich der Krankenzusatzversicherung haben 38 eine
Erhöhung beantragt, einer hat ermässigt und 30 nehmen keine
Anpassungen vor. Da im Gegensatz zur Grundversicherung die Produkte
im Zusatzbereich in bezug auf ihren Leistungsumfang von Anbieter zu
Anbieter verschieden sind, und weil einige Gesellschaften die Prämien
nur teilweise für alle Alterskategorien im selben Umfang anheben
werden, lässt sich kein durchschnittlicher Wert für die Steigerung
angeben.
Insgesamt haben 125 Versicherungseinrichtungen eine Bewilligung
zum Betrieb des Krankengeschäfts. Davon sind 58 Krankenkassen, die
primär der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen
unterstehen. 11 sind entstanden, indem Krankenkassen das
Zusatzgeschäft in rechtlich unabhängige private
Schadenversiche-rungsgesellschaften ausgegliedert haben. Die
restlichen 56 bieten keine Spital- und Heilungskostenzusätze an.

Kontakt:

Patrick Jecklin, Bundesamt für Privatversicherungen,
Tel. +41 31 325 01 65

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