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Bundesamt für Privatversicherungen

Versicherungsabkommen Schweiz-Liechtenstein hat sich bewährt

Bern (ots)

Obschon die Schweiz nicht Mitglied des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) ist, können Schweizer Versicherer im
Fürstentum Liechtenstein weiterhin ohne grössere administrative
Hindernisse tätig sein - und umgekehrt. Möglich macht's das
Versicherungsabkommen, das seit 5 Jahren in Kraft ist. Das Abkommen
funktioniert gut; 47 Versicherer der Schweiz sind im Fürstentum
tätig, 9 Liechtensteinische in der Schweiz. Die beiden Länder haben
beschlossen, die EG-Besucherschutzrichtlinie (2000/26/EG) gegenseitig
anzuwenden, welche die Entschädigung von Opfern eines Verkehrsunfalls
erleichtern will.
Dennoch hat die gemischte Kommission an ihrer Sitzung in Vaduz das
Versicherungsabkommen angepasst. Mit den rein formellen Änderungen
werden Lücken geschlossen, Unklarheiten beseitigt und der Anhang neu
numeriert. Nicht geändert wurde hingegen der Inhalt des Abkommens:
der freie Verkehr von Versicherungsdienstleistungen nach dem Prinzip
der ein-heitlichen Bewilligung und der Sitzlandaufsicht (analog der
EG-Regelung).
Ferner hat die Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2002 festgelegt.
Wichtigstes Thema wird dabei die Umsetzung der
EG-Besucherschutzrichtlinie sein, die Anfang 2003 in den Staaten des
EWR angewendet wird. Die notwendigen Gesetzgebungsverfahren sollen im
nächsten Jahr durchge-führt werden. Sobald die Richtlinie ins eigene
Recht aufgenommen worden ist, kann die Schweiz die Regeln auch auf
die übrigen EWR-Staaten anwenden - allerdings unter dem Vorbehalt der
Gegenseitigkeit.

Kontakt:

Bundesamt für Privatversicherungen
Patrick Jecklin
Infodienst BPV
Tel. +41/31/325'01'65

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