Media Service: Schlagzeilen Zentralschweiz am Sonntag vom 21. November 2010
Luzern (ots)
Kaspar Villiger hat noch keinen Lust auf Rücktritt
Die UBS schreibt wieder Gewinn, der Kundengeldabfluss ist gestoppt. Trotzdem will UBS-Präsident Kaspar Villiger vorderhand an seinem Amt festhalten, wie er in einem exklusiven Interview mit der «Zentralschweiz am Sonntag» erklärt. «Noch sind nicht alle Probleme ganz gelöst», sagt Villiger. Die Grossbank brauche noch Stabilität in der Führung. «Deshalb bleiben wir noch eine Weile», sagt Villiger - und schliesst seinen Konzernchef Oswald Grübel in diese Aussage gleich mit ein. Und wann würde ein Rücktritt für ihn aktuell? Villiger: «Es ist klar, dass ich die Bank lieber erst dann verlassen will, wenn wir wieder Dividenden zahlen können.» Generell sieht Villiger die ins Straucheln geratene Grossbank wieder auf Kurs. Gemeinsam mit Grübel sei er der Meinung, «dass wir über den Berg sind». Man traue der Bank wieder einiges zu. Villiger verteidigt auch die 1,3 Milliarden Franken höheren Rückstellungen für die Entlöhnung der Investmentbanker. Die UBS sei für Spitzenleute wieder ein attraktiver Arbeitgeber. Noch 2009 war dies anders, damals hätten sich die dramatischen Lohnkürzungen verheerend ausgewirkt. «Wir haben Spitzenleute und ganze Teams mit Kunden verloren. Das hat uns Ertragsausfälle von mehr als 1 Milliarde Franken verursacht», so Villiger.
Hausarrest für den Schläger von Zug
Der 17-jährige, geistig behinderte Bursche aus dem Kosovo, der in Zug eine 83-jährige Frau verprügelt hat, darf nicht mehr alleine auf der Strasse herumlaufen. Seine Familie hat die Anweisung erhalten, dass der Sohn nur in Begleitung das Haus verlassen dürfe. Das heisst, dass er praktisch unter Hausarrest steht. Die Polizei betont, dass der junge Mann, der sich geistig auf dem Niveau eines Vierjährigen befindet, vorher nicht als gewalttätig aufgefallen sei. Auch von seiner Sonderschule sei nichts Nachteiliges bekannt. Bei der SVP herrscht Kopfschütteln über das Verhalten der Zuger Behörden. Parlamentarier sind der Meinung, dass der junge Mann entweder zur Rechenschaft gezogen oder medizinisch behandelt werden müsse - auf jeden Fall nicht frei herumlaufen dürfe. Der junge Mann war vor wenigen Tagen vor den Augen eines Kindes bei Rot über die Strasse gelaufen. Die Frau hatte ihn zurecht gewiesen, worauf er ausgerastet ist.
Richter Giorgio Malinverni: «Ausschaffungsinitiative verletzt zwingendes Völkerrecht»
Eine Woche vor dem Abstimmungssonntag schaltet sich Giorgio Malinverni (68), der einzige Schweizer Richter am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, in die Debatte zur Ausschaffungsinitiative ein. «Die Ausschaffungsinitiative verletzt zwingendes Völkerrecht, weil sie das Non-Refoulement-Prinzip missachtet», sagte er. Die SVP erwähne im Initiativtext nicht ausdrücklich, dass diesem Prinzip Rechnung getragen werde. Das «Non-Refoulement»-Prinzip besagt, dass anerkannte Flüchtlinge nicht in ein Land ausgeschafft werden dürfen, in dem ihnen Folter und unmenschliche Behandlungen drohen. Der ehemalige Professor für Verfassungsrecht und internationale Menschenrechte an der Universität Genf kritisiert zudem, die Initiative laufe auch dem nicht zwingenden Völkerrecht zuwider: «Die betroffenen strafrechtlich verurteilten Ausländer werden ausgeschafft, ohne dass eine Interessenabwägung erfolgt. Das widerspricht dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, das sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist», so Malinverni.
Telekom-Ombudsstelle: Rekordzahl an Beschwerden
Der Ausfall des mobilen Datennetzes, horrende Roaming-Gebühren, Abzocker-SMS-Abos: Das sind Probleme, mit denen sich die Kundschaft von Telekom-Firmen herumzuschlagen hat. Und der Unmut bei den Kunden ist gross. So vermeldet die Schlichtungsstelle für Telekommunikation, Ombudscom, eine Rekordzahl an eingegangenen Klagen: 1059 sind es bislang in diesem Jahr. Vergangenes Jahr lag die Zahl noch bei 698 Fällen. Oliver Sidler, der zuständige Ombudsmann, führt das einerseits auf den zunehmenden Bekanntheitsgrad seiner Institution zurück. Andererseits ist die Anzahl der Streitigkeiten bei den Roaming-Gebühren dieses Jahr markant gestiegen. So sah sich ein Telekom-Kunde, der mit seinem Smartphone im Ausland im Internet surfte, mit eine Rechnung von 12 000 Franken konfrontiert.
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