KPMG: Initiative zur Offenlegung von Steuerunregelmässigkeiten in Grossbritannien
KPMG befürchtet, dass der Zeitplan für manche zu knapp bemessen sein könnte, um dieses Angebot nutzen zu können
Die britischen Steuerbehörden "Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC)" kündigten gestern eine Möglichkeit für britische Steuerzahler mit nicht gemeldeten Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit ausländischen Bankkonten, Produkten oder Aktiva an, diese Angelegenheiten zu bereinigen und ihre Aktiva unter günstigen Bedingungen darzulegen.
Gemäss einer von KPMG begrüssten Initiative hat HMRC heute eine "Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten" für britische Steuerzahler angekündigt, die entweder direkt oder indirekt ein Offshore-Konto mit einer nicht gemeldeten Steuerverbindlichkeit (einschliesslich Unregelmässigkeiten mit Offshore-Konzernen oder -Firmen) besitzen oder besassen. Die Ankündigung erfolgte im Anschluss an zunehmende Spekulationen, denen zufolge Retail-Banken ihren Kunden mitteilen könnten, dass sie gezwungen wurden, Angaben über ihre ausländischen Konten gegenüber HMRC zu machen.
Gemäss der Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten werden nicht gemeldete Steuerverbindlichkeiten mit einer Geldstrafe geahndet, die 10 Prozent der nicht bezahlten Steuerverbindlichkeit (zusätzlich zur Entrichtung der gesamten Steuerschuld einschliesslich Zinsen) nicht überschreitet. Die Strafverfolgungsgefahr bleibt bestehen, aber nach Ansicht von KPMG ist diese geringfügig, da diese Auskünfte für die Zwecke der HMRC-Politik hinsichtlich kriminalpolizeilicher Nachforschungen als "unaufgefordert erteilte Informationen" behandelt werden.
Die Personen, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen ihre Offenlegungsabsicht vor dem 22. Juni 2007 bekannt geben.
John Carver, Partner von KPMG Schweiz, meint dazu: "Für Leute mit nicht gemeldeten Steuerverbindlichkeiten ist der Strafsatz von 10 Prozent ein sehr gutes Geschäft. Alle Leute, deren steuerliche Angelegenheiten Unregelmässigkeiten aufweisen oder Berater von Kunden mit potentiellen Steuerunregelmässigkeiten sollten sich ernsthaft überlegen, diese Gelegenheit wahrzunehmen."
Carver weiter: "Es ist möglich, dass auch Informationen über Inhaber ausländischer Konten, die keine Steuerschulden haben, an HMRC weitergeleitet werden. Vorausgesetzt, dass die betroffenen Personen überprüft haben, keinerlei Steuerschulden zu haben, brauchen sie sich keine Sorgen zu machen. Sie sollten jedoch erwägen, Schritte einzuleiten, um die sie betreffenden Angaben aus den Unterlagen zu entfernen, indem sie sich mit HMRC in Verbindung setzen und nachweisen, dass keine Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind."
Die Bearbeitung von Steuerfragen in Verbindung mit Offshore-Konten und -Strukturen in Grossbritannien ist ein komplexes Feld, und KPMG empfiehlt folgenden Leuten, dringend professionellen Rat einzuholen:
- alle Personen, die von ihrer Bank brieflich verständigt worden sind, dass sie betreffende Auskünfte über ihre Offshore-Konten an HMRC weitergeleitet wurden bzw. werden.
- Sonstige Personen einschliesslich ausländischer Treuhänder und Geschäftsführer von Offshore-Firmen, die sich Gedanken machen, ob sie eventuell in irgendeiner Form verdeckte Steuerschulden haben.
- andere Personen, die der Ansicht sind, dass ihre Geschäfte in Ordnung sind, diesbezüglich aber gern eine Bestätigung hätten.
Personen mit verdeckten Steuerverbindlichkeiten in Verbindung mit Offshore-Strukturen, die sich nicht bei der Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten melden, werden wahrscheinlich sehr streng durch HMRC überprüft, sobald die freiwillige Meldefrist am 22. Juni 2007 ausläuft. Im besten Fall werden diese sich einer unangenehmen und intensiven Untersuchung ausgesetzt sehen, wobei erheblich höhere Strafgebühren fällig werden und im schlimmsten Fall sogar die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung besteht.
Offenlegungen sind zeitlich befristet
Genaue Auskünfte über die Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten (einschliesslich Anmeldeformulare) sind unter folgender Adresse verfügbar: https://disclosures.hmrc.gov.uk. Die wichtigsten Termine/Fristen sind:
22. Juni 2007
Personen, die die Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten nutzen möchten, müssen ihre Offenlegungsabsicht vor dem 22. Juni 2007 bekannt geben.
26. November 2007
Die tatsächlichen Offenlegungen und die Bezahlung der Steuerverbindlichkeiten müssen vor diesem Datum erfolgen.
30. April 2008
HMRC wird die einzelnen Personen spätestens bis zu diesem Datum benachrichtigen, ob ihre Angaben akzeptiert oder abgelehnt wurden.
KPMG ist der Meinung, dass der Zeitplan zur Meldung bei der Behörde mit etwas mehr als neun Wochen ab heute und maximal sieben Monaten zur Zusammenstellung der für die Offenlegung erforderlichen Daten sehr eng gesteckt ist.
John Carver vertritt die Ansicht: "Obwohl die Offenlegungsformulare relativ einfach sind und im Vergleich zum normalen Offenlegungsverfahren nur eingeschränkte Informationen erforderlich sind, werden einige Leute mit den Fristen Probleme bekommen. Im Rahmen des Offenlegungsvorgangs können Unregelmäßigkeiten über bis zu 19 Jahre ab dem Steuerjahr 1987/88 gemeldet werden. Bei komplizierten Vorgängen über einen langten Zeitraum hinweg ist es zweifellos nicht einfach, die erforderlichen Daten für die rechtzeitige Offenlegung zusammenzustellen.
KPMG ist der Meinung, dass es sich bei der Ankündigung der Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten um eine Reaktion von HMRC handelt, um die erhaltenen Informationsberge über die Inhaber von Offshore-Konten und -Strukturen durch Banken und den Informationsaustausch mit Steuerbehörden gemäss der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie rasch und kostengünstig zu bewältigen.
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