Bundesrat genehmigt Änderung der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute Änderungen der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO) genehmigt. Diese befassen sich insbesondere mit der Umsetzung der EG-Richtlinie für Sportboote und einigen Verhaltensvorschriften für Schiffsführer auf dem Bodensee, wie z.B. das Verhalten bei starkem Wind oder Sturm oder den Höchstwert der Blutalkoholkonzentration für Schiffsführer. Die Neuerungen werden von den Anrainerstaaten des Bodensees auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt.
Die Regeln für die Schiffahrt auf den Bodensee basieren auf einem Übereinkommen zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz von 1973. Die zuletzt 1995 angepassten Vorschriftenfinden sich in der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO), die im gegenseitigen Einvernehmen auf den 1. Januar 2002 an die neuen Gegebenheiten angepasst wird.
Wesentliche Neuerungen betreffen die Verhaltensregeln für Schiffsführer. So wurde die erstmals im schweizerischen Binnenschiffahrtsrecht eingeführte Regelung, die das Führen von Schiffen mit einer Blutalkohlkonzentration über 0,8 Promilleverbietet, für den gesamten Bodensee für verbindlich erklärt und in die BSO übernommen. Für die Schiffsführer von kommerziellen Fahrgast- und Frachtschiffen liegt der entsprechende Höchstwert bei 0,1 Promille. Mit einer Änderung und Neuorganisation des Sturmwarndienstes Bodensee wird eine Neuregelung über die Sturmwarnzeichen eingeführt. Künftig wird zwischen Starkwind- und Sturmwarnung unterschieden. Zusätzlich zu den neuen Zeichen werden Regeln erlassen, die die Schiffsführer auf die bei Starkwind- oder Sturmwarnung zu treffenden Vorsichtsmassnahmen hinweist. Damit werden für Bootsführer keine neuen Pflichten eingeführt, sondern es wird lediglich explizit auf diejenigen Vorschriften der BSO hingewiesen, die ein pflichtbewusster Schiffsführer im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht und seiner Eigenverantwortung schon jetzt bei Sturmwarnung beachten sollte.
Mit der heute genehmigten Anpassung wird zudem die EG-Richtlinie für Sportboote auch für den Bodensee für verbindlich erklärt. Dieser Schritt wurde der Schweiz bereits mit der Inkraftsetzung der heute gültigen Binnenschiffahrtsverordnung am 1. Mai 2001 vollzogen. Die Anpassung der BSO ermöglicht es nun auch auf dem gesamten Bodensee, von der EG zertifizierte Sportboote ohne weitere Typenprüfung in Betrieb zu nehmen. Vorbehalten bleiben einzig die nationalen Vorschriften der Bodenseeanrainerstaaten im Bereich des Umweltschutzes, wie z.B. die Überprüfung der Geräusch- und Abgaswerte der Bootsmotoren. ots Originaltext: Bundesamt für Verkehr Internet: www.newsaktuell.ch
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