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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Gefährliche Bahnübergänge rasch sanieren

Bern (ots)

Die 190 gefährlichsten Bahnübergänge der Schweiz
müssen rasch saniert werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die 
Bahnen in einem Brief aufgefordert, bis Ende September 2003 
Sanierungskonzepte vorzulegen. Der Bund beteiligt sich an der 
Sanierung der gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln 
der Kosten. Dafür stehen jährlich bis zu 12 Millionen Franken zur 
Verfügung.
Das Unfallrisiko auf gefährlichen Bahnübergängen muss verringert 
werden. Das BAV ist der Überzeugung, dass die notwendigen Schritte 
für die Sanierung der risikoreichen und insbesondere der unbewachten 
Bahnübergänge dringend unternommen werden müssen. Die Verantwortung 
für die Sanierung liegt in erster Linie bei den Bahnunternehmungen, 
die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen 
zu treffen haben.
Die Eisenbahnverordnung schreibt vor, dass die bestehenden 
Bahnübergänge entweder wirksam zu signalisieren oder aber aufzuheben 
sind. Viele Bahnübergänge entsprechen nicht den Vorschriften. Die 
nicht vorschriftskonformen Bahnübergänge sind bis spätestens 31. 
Dezember 2014 zu sanieren. Das BAV als Aufsichtbehörde sieht eine 
Sanierung in zwei Etappen vor.
Rasche Sanierung der 190 gefährlichsten Übergänge
Das BAV hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) 
eine Liste mit den 190 gefährlichsten Bahnübergängen erstellt. 
Kriterium für die Gefährlichkeit sind Sichtzeiten bis zum Eintreffen 
des Zuges von weniger als 6 Sekunden. Derart kurze Zeiten reichen 
für ein sicheres Überqueren des Bahnüberganges nicht aus.
Das BAV schreibt vor, dass diese 190 gefährlichsten Übergänge zügig 
zu sanieren sind. Die Bahnen müssen die entsprechenden 
Sanierungsprogramme dem BAV bis am 30. September 2003 vorlegen. Bis 
am 31. März 2004 müssen die Bahnen die Plangenehmigungsgesuche 
einreichen. Anschliessend können die Sanierungsarbeiten an die Hand 
genommen werden.
Zweiter Schritt: Mittelfristige Gesamtplanung
In einem zweiten Schritt wird eine mittelfristige Gesamtplanung für 
die Sanierung aller gefährlichen oder nicht verordnungsgemäss 
signalisierten Bahnübergänge erstellt. Dies sind Bahnübergänge mit 
ungenügenden Sichtzeiten (im Allgemeinen kürzer als 12 Sekunden) 
oder anderen Mängeln (z. B. schlecht sichtbare Wechselblinklichter) 
oder solche auf denen sich bereits verschiedentlich Unfälle ereignet 
haben. Diese Planung ist dem BAV bis am 31. Dezember 2003 
vorzulegen. Neue technische Mittel erlauben kostengünstigere 
Sanierungen als bisher.
Neben den Bahnen sind die Kantone für die Bereitstellung der 
finanziellen Mittel zuständig. Bis zum Inkrafttreten der 
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA), 
voraussichtlich im Jahr 2007, kann sich der Bund an der Sanierung 
mit bis zu zwei Dritteln der Kosten beteiligen. Dafür sind jährlich 
bis zu 12 Millionen Franken vorgesehen. Diese Mittel wurden in den 
letzten Jahren nicht ausgeschöpft.
Bern, 16. Mai 2003
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation 031 322 
36 43

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