BAV: Verbesserter Lärmschutz im Oberwallis
(ots)Die Lärmschutzmassnahmen auf dem Streckenabschnitt St. German Brig sollen ge-genüber den hängigen Projekten erheblich verbessert werden. Die Verfahren für das 3. Gleis St. German Visp und die Neugestaltung des Bahnhofs Visp werden unabhängig von den zu überarbeiteten Lärmschutzmassnahmen vorangetrieben, damit diese Infrastrukturen ebenfalls bis zur Eröffnung des Lötschberg- Basistunnels zur Verfügung stehen. Delegationen des Walliser Staatsrates und des Bundesamtes für Verkehr (BAV) haben sich nach intensiven Gesprächen in Brig auf dieses Vorgehen geeinigt.
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben den Auftrag, die Lärmschutzmassnahmen auf ihrem Netz zu projektieren und dem BAV als Genehmigungsbehörde zur Durchführung von Plangenehmigungsverfahren einzureichen. Die Lärmschutzmassnahmen werden nach den Spezialvorschriften des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung und die zugehörige Verord-nung dimensioniert. Ein Kosten-Nutzen-Index sorgt für eine netzweit möglichst einheitliche Lärmsanierung. Zudem sollen Lärmschutzwände grundsätzlich nicht höher als 2 m über Schie- nenoberkante gebaut werden. Gestützt auf diese gesetzlichen Vorgaben erarbeiteten die SBB auch die Lärmsanierungspro-jekte für den Streckenabschnitt zwischen dem Anschluss des Lötschberg-Basistunnels an die Rhonetallinie bei St. German und dem Nordportal des Simplontunnels in Brig. Diese Projekte wurden im Juni gemeindeweise öffentlich aufgelegt. In den Verfahren wurden die vorgeschlagenen Massnahmen in zahlreichen Einsprachen sei-tens der Gemeinden und von Privatpersonen als ungenügend kritisiert. Der Kanton Wallis gab ebenfalls eine negative Vormeinung ab, indem er u.a. geltend machte, dass der Verzicht auf die Mundbach-Variante nun der Nord- Süd-Verkehr neu auf die West-Ost-Verbindung verlegt werde. Dies habe eine erhebliche Zunahme der Verkehrszahlen und damit der Lärmbelastung zur Fol-ge. Das Einverständnis zu einem Portal des Lötschberg-Basistunnels in Raron sei damals vom Kanton Wallis an die Bedingung geknüpft worden, dass entlang der Strecke ein optimaler Lärmschutz realisiert werde. Dieser Anforderung genügten die nun aufgelegten Massnahmen nicht. Situation deblockiert Zur Deblockierung der Situation suchten der Kanton Wallis und das BAV das Gespräch. Eine Überprüfung der Sachlage hat nun gezeigt, dass die vorgesehenen Massnahmen erheblich ergänzt werden müssen, damit sie den speziellen Anforderungen dieser NEAT-Zufahrtsstrecke entsprechen. Das BAV hat seine Bereitschaft bekundet, die SBB zur Überarbeitung der Projek-te zu verpflichten. Als Grundlage soll dabei eine vom BAV vorgeschlagene Variante dienen, welche eine gezielte Erweiterung der Lärmschutzmassnahmen dort vorsieht, wo effektiv zusätz-lich Personen vor übermässigem Lärm geschützt werden können. Vorgesehen sind zusätzliche Lärmschutzwände. Gegenüber den aufgelegten Projekten mit knapp 3 km Lärmschutzwänden zwischen St. German und Brig werden diese Wände bei den neu vorgeschlagenen Massnahmen auf rund 6 km erweitert werden. Dabei ist die Höhe dieser Schutzwände aus Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild gemäss der geltenden Praxis grundsätzlich auf 2 m über Schienenoberkante zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Kanton werden das BAV und die SBB die Gemeinden und die Einspre-chenden über die weiteren Schritte orientieren. In diesem Rahmen werden auch lokale Anpas-sungen der festgelegten Grundsätze untersucht. Die Projektergänzungen werden in neuen Plangenehmigungsverfahren voraussichtlich im Sommer 2004 öffentlich aufgelegt. Alle Betroffenen werden somit erneut die Gelegenheit ha-ben, sich zu den Lärmschutzmassnahmen zu äussern. An der Vorgabe, dass die Massnahmen bis zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels im Jahre 2007 realisiert sein müssen, wird festgehalten. Die Verfahren für das 3. Gleis St. German Visp und die Neugestaltung des Bahnhofs Visp werden unabhängig von den zu überarbeiteten Lärmschutzmassnahmen voran-getrieben, damit diese Infrastrukturen ebenfalls zeitgerecht zur Verfügung stehen.
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36 43