BAV: NEAT im Kanton Uri: Plangenehmigung erteilt
Bern (ots)
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Baubewilligung für den Abschnitt Erstfeld (inklusive Nordportal) des Gotthard-Basistunnels erteilt. Teil der Plangenehmigungsverfügung ist auch das unterirdische Verzweigungsbauwerk für eine künftige Bergvariante. Über die Finanzierung dieser Vorinvestition für die Bergvariante muss noch das eidgenössische Parlament entscheiden. Ebenfalls später entschieden wird über die umstrittene Querung des Schächenbaches.
Die Linienführung der NEAT im Kanton Uri war stets umstritten. Der Bundesrat hat am 26. Juni 2002 die vom Kanton Uri geforderte Variante Berg lang geschlossen (Bergvariante) mit einem möglichen Realisierungszeitpunkt ab dem Jahr 2020 in die Planung aufgenommen. Zur Anbindung des Kantons Uri an die neue Gotthardlinie und für einen effizienten Betrieb des Gotthard-Basistunnels (GBT) sind auch bei einer allfälligen Realisierung der Bergvariante Ausbauten der Gleisanlagen in der Reussebene notwendig. Das entsprechende Projekt wurde vom 27. Januar bis 25. Februar 2003 öffentlich aufgelegt.
Etappierung der Bewilligung aufgrund von Einsprachen
Während der Einsprachefrist trafen rund 390 Einsprachen beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein. Das BAV erteilte am 28. Juli 2003 der AlpTransit Gotthard AG (ATG) den Auftrag, die planerischen Voraussetzungen für eine etappierte Genehmigung zu schaffen. Von August bis November 2003 fanden die Bereinigungsverhandlungen mit den Fachstellen des Bundes statt, die bei der Beurteilung des Auflageprojekts mitgewirkt haben. Im gleichen Zeitraum wurden mit dem Kanton Uri, den unmittelbar betroffenen Gemeinden sowie rund 85 Einsprechenden Verhandlungen durchgeführt. Dabei konzentrierte sich das UVEK auf das Gebiet südlich des Knickpunktes bei Kilometer 98,2, das die Gemeinden Schattdorf, Erstfeld und Silenen umfasst.
Nur vier Gleise im Rynächt
In einer ersten Etappe wurde dieser südliche Abschnitt nun genehmigt. Er umfasst rund acht Kilometer Basistunnel, den Portalbereich und die Gleisanlagen bis zum Knickpunkt. Die Bewilligung enthält als Resultat aus den Einspracheverhandlungen und den gutgeheissenen Anträgen der Fachstellen zahlreiche Auflagen und Bedingungen.
Das UVEK hat im Gebiet Rynächt aufgrund der aktuellen Prognosen sowie neutraler Studien zur Entwicklung der Zugsfrequenzen vorerst nur vier Gleise bewilligt. Der Bahndamm ist jedoch weiterhin für sechs Gleise ausgelegt. Sollte dereinst aufgrund der Verkehrsentwicklung der Bedarf für zusätzliche Gleise gegeben sein, kann auf diese Weise verhindert werden, dass das Gebiet erneut durch eine Grossbaustelle belastet wird. Sollten die vier Gleise definitiv genügen, besteht eine Verpflichtung, den Damm rückzubauen.
Die ATG hat dem UVEK nun ein Planänderungsbegehren vorzulegen, welches unter anderem die möglichst weitgehende Verlegung der beiden Ausbruchmaterial-Zwischenlager im Rynächt in das Gebiet des Chalchofens beinhalten wird. Die Arbeiten an dieser Projektänderung laufen unter Einbezug des BUWAL und des Kantons Uri seit November 2003. Mit der Verschiebung können wertvolles Landwirtschaftsland und das Landschaftsbild geschont sowie wirksamere Massnahmen gegen die befürchtete Staubentwicklung getroffen werden. Sobald die Baubewilligung rechtskräftig ist, kann die ATG mit der Vorbereitung der Installationsflächen für den Bau des Nordportals des Gotthard-Basistunnels beginnen.
Parlament muss über Vorinvestition für Bergvariante entscheiden
Das unterirdische Verzweigungsbauwerk für eine künftige Bergvariante ist Teil der Plangenehmigungsverfügung. Hingegen ist damit die Frage der Finanzierung der Vorinvestitionen für die Variante Berg lang geschlossen nicht entschieden. Die entsprechenden Anträge des Kantons Uri werden mit dieser Verfügung ausdrücklich abgewiesen.
Das eidgenössische Parlament bleibt frei in seinen Entscheidungen bezüglich der Finanzierung der Vorinvestitionen für die Bergvariante. Sollte die Finanzierung nicht gutgeheissen werden, wäre auf Geheiss des Bestellers von der Gesuchstellerin ein entsprechendes Planänderungsbegehren einzureichen, zu welchem sich die Parteien wiederum äussern könnten.
Nördlicher Teil
Der nördliche Abschnitt und insbesondere die Art der Schächenquerung (hoch oder tief) werden durch den nun getroffenen Entscheid in keiner Weise präjudiziert. Mit der Genehmigung der Teilstrecke von Ried bis Altdorf nördlich des Knickpunktes kann längstens bis 2007 zugewartet werden, ohne die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels (GBT) im Jahre 2015 zu gefährden. Sobald das Parlament über die Vorinvestition für die Planung der Variante Berg lang geschlossen entschieden hat, wird über das weitere Vorgehen mehr Klarheit bestehen.
Im nördlichen Abschnitt sind fünf Projektteile genehmigt worden, die für den Bau des Südteiles unabdingbar sind (Bergwasserableitung, Baustromversorgung, Werkgleis, Meliorationsleitungen, inkl. Installationsplätze und Baustellenzufahrten für diese Anlagen). Ebenfalls bewilligt wurde die Renaturierung des auch im Nordteil verlaufenden Walenbrunnens.
Weiteres Vorgehen
Alle Parteien, mit denen Einspracheverhandlungen durchgeführt worden sind, erhalten die Baubewilligung zugestellt. Alle anderen werden auf die auszugsweise Publikation des Verfügungsdispositivs im Amtsblatt des Kantons Uri verwiesen. Die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Zustellung der Verfügung bzw. nach der Publikation. Innert dieser Frist kann beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde erhoben werden. Bleiben solche aus, wird die Baubewilligung gegen Ende April 2004 rechtskräftig.
Bern, 16. März 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Pressedienst
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43