Landverkehrsabkommen Schweiz-EG: Sitzung des Comité mixte
Bern (ots)
Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG (Comité mixte) hat heute in Bern zum fünften Mal getagt. Im Vordergrund der Gespräche stand die von der Schweiz für den 1. Januar 2005 vorgesehene Erhöhung der LSVA-Sätze. Diese Erhöhung erfolgt gleichzeitig mit der Einführung der 40-Tonnen-Limite in der Schweiz.
Das am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzte Landverkehrsabkommen Schweiz- EU sieht einen gemischten Ausschuss vor. Auf Schweizer Seite gehören dem Ausschuss Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und anderer Bundesämter sowie der Kantone an. Auf Seite der EU sind die Generaldirektion Energie und Verkehr sowie die Mitgliedstaaten vertreten.
Haupttraktandum der von BAV-Direktor Max Friedli geleiteten fünften Sitzung des gemischten Ausschusses war die Anpassung der Sätze für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), so wie sie im Artikel 40 des Landverkehrsabkommens vorgesehen ist. Parallel dazu wird die Schweiz die 40-Tonnen-Limite für LKW einführen. Die neuen Sätze treten ab dem 1. Januar 2005 für alle in- und ausländischen Transporteure in Kraft und sind bis zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels (aber längstens bis zum 31. Dezember 2007) gültig. Danach wird der volle LSVA-Satz erhoben. Die Höhe dieser Sätze, die von den zurückgelegten Kilometern, dem zulässigen Höchstgewicht sowie von den Emissionen des Fahrzeugs abhängig ist , hat der Bundesrat nach einer informellen Vernehmlassung der betroffenen Kreise im Verhandlungsmandat für die Schweizer Delegation anfangs Juni festgelegt (vgl. Tabelle auf www.bav.admin.ch). Als Basis für die Festlegung dieser Sätze galt ein gewichteter Durchschnitt von 292,50 CHF für ein 40-Tonnen-Fahrzeug auf einer Strecke von 300 km.
Die schweizerische Delegation hat der EG-Vertretung das oben abgebildete Modell für die Zuordnung der Emissionskategorien der Fahrzeuge (nach Euro-Normen) und die entsprechenden neuen LSVA- Sätze unterbreitet. Die EU-Vertreter haben dem Schweizer Vorschlag zugestimmt. Nun wird der Bundesrat die nötigen Anpassungen der LSVA-
Verordnung an die Hand nehmen, so dass diese Sätze rechtzeitig am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Weiteres Gesprächsthema war die Übernahme einer Reihe neuer EG- Rechtsakte (acquis communautaire) im Bereich Landverkehr durch die Schweiz, so wie das in Art. 52 Abs. 4 des Landverkehrsabkommens vorgesehen ist. Laut diesem Verfahren entscheidet die Schweiz über die Angleichung des Schweizer Rechts an den EU-Acquis. Diese Rechtsakte betreffen vor allem Normen und Vorschriften im Strassen- und im Bahnverkehr zu Themen wie Fahrerbescheinigung, technische Anforderungen der Fahrzeuge oder erhöhte Sicherheit für Gefahrguttransporte. Diese Übernahme hat die erste Anpassung des Anhangs 1 seit Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens zur Folge.