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Bundesamt für Verkehr BAV

Plangenehmigung für neuen Bahnhof Visp erteilt

Bern (ots)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die
Plangenehmigung für die Neugestaltung des Bahnhofs Visp erteilt. 
Damit kann der Bahnhof Visp bis zur Inbetriebnahme des 
Lötschberg-Basistunnels der NEAT im Jahr 2007 zum Vollknoten 
aufgewertet werden.
Für die Realisierung dieses Vollknotens ist eine 
weitreichende Neugestaltung des Bahnhofs erforderlich. Das 
Gemeinschaftsprojekt der SBB, der Matterhorn Gotthard Bahn 
(MGBahn), der Gemeinde Visp und der Postautodienste umfasst im 
Wesentlichen den Bau eines 4. Gleises der SBB, den Neugestaltung 
der Bahninfrastruktur der MGBahn, den Neubau des Aufnahmegebäudes 
und eines neuen Busterminals sowie die Vergrösserung des 
Bahnhofparkings.
Insgesamt werden für die Bahnbauprojekte im Bereich des Bahnhofs 
Visp rund 125 Mio. Fr. investiert. Das Projekt bedingt den Abbruch 
des bestehenden Bahnhofgebäudes, des Bahnhofbuffets und weiterer 
Gebäude.
Lärmschutz abgetrennt
Während der öffentlichen Planauflage der Projekte Neuge­staltung 
Bahnhof Visp, neues Stellwerk Visp und Lärmsanierung Visp-Ost waren 
rund 150 Einsprachen eingegangen, wovon 130 gleichlautende Eingaben 
bezüglich Lärmschutz. Die in der Folge zwischen dem BAV und dem 
Walliser Staatsrat aufgenommenen Gespräche führten zu einer 
Einigung 
mit dem Ziel, die Lärmschutzmassnahmen im Oberwallis erheblich zu 
verbessern und das Verfahren für die Neugestaltung des Bahnhofs 
Visp 
ohne Verzug weiterzuführen.
Das Projekt für die Lärmschutzmassnahmen wird in einem separaten 
Verfahren behandelt. Die Neuauflage der überarbeiteten und 
erweiterten Lärmschutzprojekte für den Streckenabschnitt Visp - 
Brig 
wird in Kürze erfolgen. Die Realisierung hat bis zur Inbetriebnahme 
der Lötschberg-Basislinie zu erfolgen. Bereits im Bau sind das vom 
BAV im Februar genehmigte 3. Gleis St. German - Visp und das im Mai 
bewilligte neue Stellwerk in Visp.
Weiteres Vorgehen
Alle Parteien, die Einsprachen erhoben haben, erhalten die 
Baubewilligung zugestellt. Die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen 
beginnt am Tag nach der Zustellung der Verfügung. Innert dieser 
Frist kann bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt 
(REKO/INUM) Beschwerde erhoben werden. Bleiben solche aus, wird die 
Baubewilligung gegen Ende September 2004 rechtskräftig, und es kann 
mit den Arbeiten begonnen werden.
Bern, 24. August 2004
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

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