Auch kleinere Messer nicht mehr in die Flugzeugkabine
Frankfurt am Main (ots)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraport AG achten beim Inspizieren von Reisenden und Handgepäck nach den jüngsten Flugzeugentführungen in den USA auch auf Messer und Scheren. Bisher galt die Regelung, dass solche Gegenstände ab einer Klingenlänge von zehn Zentimetern nicht in die Kabine mitgenommen werden durften. Nach einer Anweisung des Bundesinnenministeriums vom gestrigen Abend müssen die Sicherheitskontrolleure am Airport jetzt nach Person und Argumentation entscheiden, ob kleinere Messer und Scheren in der Jackentasche oder im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Im Zweifelsfall sind die Sicherheitskräfte gehalten, auf getrennter Beförderung zu bestehen; Messer und Scheren werden dann eingezogen, in eine Tüte verpackt und am Bestimmungsort dem Passagier wieder ausgehändigt.
Da die Kontrollen von Reisenden und Handgepäck intensiviert wurden, benötigt man hierfür zusätzliche Zeit. Verzögerungen im Betriebsablauf sind zumindest in Spitzenstunden nicht auszuschliessen.
Mehr denn je gilt die Empfehlung der Fraport AG an alle Fluggäste, bei ihrer Zeitdisposition nicht zu knapp zu kalkulieren.
Kontakt:
Fraport AG
Presse und Publikationen (VSP)
D-60547 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 690 705 55
Fax +49 69 690 550 71