Fraport stellt Strafanzeige gegen Unbekannt - Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen hat Nachspiel
Frankfurt (ots)
Die Fraport AG hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem in den letzten Wochen verschiedene Unterlagen aus Sitzungen des Aufsichtsrates bzw. des Präsidialausschusses einzelnen Medienvertretern zugespielt worden sind. Da die Aufsichtsratsmitglieder nach der Satzung des Unternehmens Stillschweigen über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft zu bewahren haben, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt werden, bedeutet die Weitergabe solcher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einen Verstoss gegen § 404 des Aktiengesetzes.
Der durch die Weitergabe insbesondere von Informationen aus Gremiensitzungen vom März 1999 jetzt bei einzelnen Medien erweckte Eindruck, die Entscheidung über die Beteiligung der damaligen Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) an Bau und Betrieb des neuen Passagierterminals am Flughafen der philippinischen Hauptstadt Manila sei gegen den fundierten Rat einzelner Aufsichtsratsmitglieder gefasst worden, ist irreführend. Vielmehr wurden damals gerade jene Vorbehalte im Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und entkräftet.
Vorstand und Aufsichtsrat der damaligen FAG, der heutigen Fraport AG, haben sich entgegen dem bei Medienvertretern erweckten Eindruck auch seither keine mangelnde Kontrolle des Projekts Manila vorwerfen lassen müssen. Dies geht auch aus einer vertieften Analyse des Projekts hervor, die der Fraport-Aufsichtsrat im Februar 2003 in Auftrag gegeben hat. Aufgrund jener Analyse durch externe Sachverständige sah der Aufsichtsrat keinen Anlass, seine Empfehlung an die Hauptversammlung zur Entlastung des Vorstands zu verändern. Es wurde ferner festgestellt, dass auch der Aufsichtsrat in jenem speziellen Auslandsengagement der Fraport AG seiner Kontrollfunktion - weit über das übliche Mass hinausgehend - nachgekommen ist.
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