Fraport: Entschädigungsansprüche grundsätzlich bestätigt/Urteil aus Manila verlangt Kompensation durch Regierung - Weltbank-Verfahren läuft weiter
Frankfurt am Main (ots)
Die Fraport AG hat inzwischen durch ihre Anwälte die gestern vom philippinischen Supreme Court veröffentlichte Entscheidung erhalten, in der das bereits im Mai 2003 erfolgte Urteil bestätigt wurde, die Verträge der Regierung mit der Beteiligungsgesellschaft PIATCO zu Bau und Betrieb des neuen Flughafen-Terminals in Manila seien unwirksam. Diese neuerliche Entscheidung kommt für Fraport, die mit 30 Prozent an der PIATCO beteiligt ist, keineswegs überraschend und bedeutet auch kein "endgültiges Scheitern" der Schadensersatzansprüche des Unternehmens. Vielmehr hat Fraport bereits im vergangenen Sommer angesichts der damaligen Supreme Court-Entscheidung ein Schiedsverfahren vor der Weltbank eingeleitet, um eine Kompensation für ihre Investitionen in das nahezu fertiggestellte internationale Terminal 3 (NAIA IPT 3)-Projekt von der philippinischen Regierung zu erhalten.
In der nunmehr vorliegenden Entscheidung bestätigt auch der philippinische Supreme Court erstmals, dass die Regierung das Terminal nur gegen Entschädigung übernehmen darf. Auf Seite 40 der schriftlichen Entscheidung heisst es wörtlich:
"Dieses Gericht verkennt jedoch nicht, dass die baulichen Strukturen, die das NAIA IPT 3 - Terminal darstellen, nahezu vollständig errichtet sind, und PIATCO für deren Errichtung Geld aufgewandt hat. Übernimmt die Regierung das Terminal, so hat sie die PIATCO als Erbauer der genannten baulichen Strukturen zu entschädigen. Die Entschädigung muss angemessen und in Einklang mit Gesetz und Recht erfolgen, da sich die Regierung nicht ungerechtfertigt auf Kosten von PIATCO und deren Investoren bereichern darf."
Das Urteil fordert damit die philippinische Regierung unmissverständlich dazu auf, mit der PIATCO bzw. ihren Anteilseignern eine Kompensationsregelung zu verhandeln. Fraport bemüht sich um eine Wiederaufnahme entsprechender Gespräche mit der Regierung, ohne damit die Klage vor der Weltbank in Washington in irgendeiner Form in Frage zu stellen.
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