Hotel Reservations Service (HRS) wehrt sich erfolgreich gegen wettbewerbswidrige Behauptungen
Köln (ots)
Das Landgericht Köln hat durch einstweilige Verfügung der Firma hotel.de AG eine Reihe wettbewerbswidriger Behauptungen untersagt (LG Köln 81 O 35/03). Insbesondere wurden Behauptungen untersagt, hotel.de sei "die Nummer 1 der Hotelreservierungssysteme im Internet". Im Falle der Zuwiderhandlung drohen hotel.de nun Ordnungsgelder bis zu EURO 250'000,-.
Bei der Entscheidung des Gerichts handelt es sich um eine vorläufige, nicht rechtskräftige Entscheidung, die ohne gesonderte Anhörung von hotel.de erging und mit Widerspruch oder Berufung überprüft werden kann.
hotel.de AG hatte in der Vergangenheit intensiv mit den Ergebnissen eines sog. Reports geworben. Verboten hat das Gericht u.a. die Werbung mit dem Vergleich der Anzahl monatlicher Seitenaufrufe auf die Homepage www.hotel.de mit der Anzahl der Seitenaufrufe bei www.hrs.de, weil dadurch die tatsächlichen Verhältnisse verzerrt dargestellt würden, da die Anzahl der Einzelbesucher auf der Seite www.hrs.de deutlich höher ist als auf www.hotel.de und weil HRS über viele weitere Vertriebskanäle verfügt. Darüber hinaus hat das Gericht es verboten, mit den Ergebnissen eines "Reports" zu werben, ohne die genaue Fundstelle anzugeben, damit die Ergebnisse nachprüfbar sind. Unzulässig sei überdies die Berufung auf einen Report, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Die Werbung mit "Nummer 1" hielt das Gericht für "erst recht irreführend".
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