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Loterie Romande

Die Loterie Romande begrüsst einen historischen Entscheid: Das Bundesgericht bestätigt die Legalität der elektronischen Tactilo-Lotterie-Automaten

Lausanne (ots)

Endlich! Nach sieben Jahren unablässigen Kampfes
setzen sich die Schweizer Kantone und die Loterie Romande im 
Tauziehen mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) 
vollständig durch. Mit Entscheid vom 18. Januar 2011 hat das 
Bundesgericht (BGer), die höchste richterliche Instanz der Schweiz, 
die von der ESBK eingereichte Beschwerde gegen das vom 
Bundesverwaltungsgericht (BVGer) vor einem Jahr gefällte Urteil 
abgewiesen. Die elektronischen Tactilo-Lotterie-Automaten sind legal;
sie unterstehen dem Lotteriegesetz (LG) und bleiben unter der Hoheit 
der Kantone.
In der Folge auf ein am 10. Juni 2004 eröffnetes 
Verwaltungsverfahren ist die ESBK Ende 2006 zum Schluss gekommen, die
elektronischen Tactilo-Lotterie-Automaten seien dem Spielbankengesetz
(SBG) von 1998 zu unterstellen. Demzufolge hatte sie die Einführung 
dieser Automaten in der Deutschschweiz (Touchlot) verboten und die 
Situation in der Romandie auf die von der Conférence Romande de la 
Loterie et des Jeux (CRLJ) zugelassene Quote, d.h. auf insgesamt 700 
Tactilo-Lotterie-Automaten in den sechs Westschweizer Kantonen, 
festgelegt.
Am 18. Januar 2010 hat das BVGer festgehalten, dass die 
Tactilo-Lotterie-Automaten das Kriterium des Gewinnplanes erfüllen 
und deshalb dem Lotteriegesetz (LG) unterstehen. Auf den Tag genau 
ein Jahr später bestätigt das BGer, dass die 
Tactilo-Lotterie-Automaten nicht mit Spielautomaten gleichgesetzt 
werden können, sodass ihr Betrieb ausserhalb von Kasinos nicht gegen 
die Gesetzgebung verstösst. Mit seinem Entscheid vom 18. Januar 2011 
wischt das BGer das Verbot der ESBK definitiv vom Tisch.
Im Bewusstsein ihrer Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber legt
die Loterie Romande Wert darauf, die Bedeutung dieses Entscheids für 
die Weiterführung ihrer gemeinnützigen Mission zu unterstreichen. Nun
kann die Institution getroster in die Zukunft blicken und neue 
moderne und interaktive Spiele anbieten, welche die Erwartungen des 
Publikums erfüllen, und sich gleichzeitig aktiv im Kampf gegen die 
Spielsucht und im Schutz der Minderjährigen engagieren, wie sie dies 
seit mehr als 10 Jahren tut.
Es sei daran erinnert, dass alle Gewinne der Loterie Romande zur 
Unterstützung von gemeinnützigen Vereinigungen und Institutionen 
bestimmt sind. 2009 sind 192 Millionen Franken insbesondere zugunsten
der Sozialhilfe, Kultur und Forschung sowie des Sports und des 
Heimatschutzes verteilt worden.

Kontakt:

Jean-Pierre Beuret, Präsident
Tel.: +41/21/348'13'38

Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor
Tel.: +41/21/348'13'13

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