Die Loterie Romande begrüsst einen historischen Entscheid: Das Bundesgericht bestätigt die Legalität der elektronischen Tactilo-Lotterie-Automaten
Lausanne (ots)
Endlich! Nach sieben Jahren unablässigen Kampfes setzen sich die Schweizer Kantone und die Loterie Romande im Tauziehen mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) vollständig durch. Mit Entscheid vom 18. Januar 2011 hat das Bundesgericht (BGer), die höchste richterliche Instanz der Schweiz, die von der ESBK eingereichte Beschwerde gegen das vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) vor einem Jahr gefällte Urteil abgewiesen. Die elektronischen Tactilo-Lotterie-Automaten sind legal; sie unterstehen dem Lotteriegesetz (LG) und bleiben unter der Hoheit der Kantone.
In der Folge auf ein am 10. Juni 2004 eröffnetes Verwaltungsverfahren ist die ESBK Ende 2006 zum Schluss gekommen, die elektronischen Tactilo-Lotterie-Automaten seien dem Spielbankengesetz (SBG) von 1998 zu unterstellen. Demzufolge hatte sie die Einführung dieser Automaten in der Deutschschweiz (Touchlot) verboten und die Situation in der Romandie auf die von der Conférence Romande de la Loterie et des Jeux (CRLJ) zugelassene Quote, d.h. auf insgesamt 700 Tactilo-Lotterie-Automaten in den sechs Westschweizer Kantonen, festgelegt.
Am 18. Januar 2010 hat das BVGer festgehalten, dass die Tactilo-Lotterie-Automaten das Kriterium des Gewinnplanes erfüllen und deshalb dem Lotteriegesetz (LG) unterstehen. Auf den Tag genau ein Jahr später bestätigt das BGer, dass die Tactilo-Lotterie-Automaten nicht mit Spielautomaten gleichgesetzt werden können, sodass ihr Betrieb ausserhalb von Kasinos nicht gegen die Gesetzgebung verstösst. Mit seinem Entscheid vom 18. Januar 2011 wischt das BGer das Verbot der ESBK definitiv vom Tisch.
Im Bewusstsein ihrer Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber legt die Loterie Romande Wert darauf, die Bedeutung dieses Entscheids für die Weiterführung ihrer gemeinnützigen Mission zu unterstreichen. Nun kann die Institution getroster in die Zukunft blicken und neue moderne und interaktive Spiele anbieten, welche die Erwartungen des Publikums erfüllen, und sich gleichzeitig aktiv im Kampf gegen die Spielsucht und im Schutz der Minderjährigen engagieren, wie sie dies seit mehr als 10 Jahren tut.
Es sei daran erinnert, dass alle Gewinne der Loterie Romande zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinigungen und Institutionen bestimmt sind. 2009 sind 192 Millionen Franken insbesondere zugunsten der Sozialhilfe, Kultur und Forschung sowie des Sports und des Heimatschutzes verteilt worden.
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