Änderung der Taraverordnung per 1. Januar 2002
Bern (ots)
Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung eine Änderung der Taraverordnung auf den 1. Januar 2002 erlassen. Neue Verpackungstechnologien sowie Verlagerungen bei den verschiedenen Verkehrsarten machten eine Anpassung der im Wesentlichen aus den Sechzigerjahren stammenden Verordnung notwendig.
In die Schweiz eingeführte Waren werden grundsätzlich nach dem Bruttogewicht verzollt. Die Taraverordnung enthält detaillierte Bestimmungen zur Bruttoverzollung, welche zum Ziel haben, allfällige Missbräuche und Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
Unverpackte Waren oder Waren, deren Verpackung keinen genügenden Schutz gegen Transportschäden bietet, unterliegen einem Gewichtszuschlag. Dabei war die Verpackung bislang nach den Anforderungen zu beurteilen, die im internationalen Eisenbahnverkehr gestellt werden, auch wenn die Waren z. B. im Strassenverkehr eingeführt wurden. Neu wird die Verpackung nach den Anforderungen der betreffenden jeweiligen Transportart beurteilt.
Zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten bei der Verzollung von Waren in aussergewöhnlich schweren Verpackungen besteht die Möglichkeit, die Waren nach dem Nettogewicht zuzüglich eines Zuschlags statt nach dem tatsächlichen Bruttogewicht zu verzollen. Diese Verzollungsart war bisher jedoch auf bestimmte Zollämter beschränkt. Neu ist dies bei allen Hauptzollämtern möglich.
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